Keine Narrenfreiheit für Blogger
Von Gastautor(in) am 13. März 2007Weblogs kritisieren mit spitzer Feder – doch es gibt klare rechtliche Grenzen. Ein Blick in die Schweiz.
Von Michael Soukup
Stellen Sie sich vor, wir würden Sie als einen Idioten, Plagiator oder Millionenzürich-Provinzler bezeichnen. Sie würden die “SonntagsZeitung” [die Zeitung unseres Gastautors Michael Soukup] wahrscheinlich wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte einklagen. Und das zu Recht. Auch wenn wir Journalisten uns so gerne auf die Pressefreiheit berufen, dieses Privileg ist kein Freipass zur Veröffentlichung jeder Unterstellung.
Trotzdem werden solche Angriffe tagtäglich in Blogs publiziert. Für das Online-Tagebuch Westwatch ist “SonntagsZeitung”-Autor Roger de Weck ein Idiot. Medienspiegel.ch hat den “SonntagsBlick”-Kolumnisten Meyer auf Frank A. Plagiator umgetauft. Und Blattkritik.ch verhöhnt “Tages-Anzeiger”-Chefredaktor Peter Hartmeier als Millionenzürich-Provinzler und Sowohl-als-auch-Intellektuellen.
Den wenigsten Bloggern ist bewusst, dass sie medienrechtlich Journalisten gleichgestellt sind. Der Einwand “Das ist doch bloss Hobbypoesie in Tagebuchform” gilt nicht. Theoretisch kann selbst eine Beschimpfung unter vier Augen vor dem Richter enden, sofern sich die Persönlichkeitsverletzung bezeugen lässt. “Das Internet gewinnt an Relevanz, weil online jedermann eine Plattform bekommt, um öffentlich zu kommunizieren, und somit auch Schaden anrichten kann”, sagt David Rosenthal, Lehrbeauftragter für Informations- und Kommunikationstechnikrecht an der ETH und der Universität Basel. Dank Suchmaschinen wie Google, Technorati oder Blog.ch übertrifft jedes noch so kleine Weblog die Reichweite traditioneller Medien. Einmal publizierte Gerüchte und Beleidigungen werden für ein Millionenpublikum verewigt.
Bei unwahren, irreführenden oder unnötig verletzenden Äusserungen über Journalisten und ihre Arbeitgeber kommt unlauterer Wettbewerb (UWG) dazu. “Wie viele Handys hat der “20 Minuten”-Autor für die Abfassung dieses PR-Artikels wohl geschenkt bekommen?”, fragte eines der bekanntesten Medienblogs, das mittlerweile eingestellte Pendlerblog. Der Vorwurf ist persönlichkeitsverletzend und verstösst gegen das UWG.
Gelingt es jedoch dem Blogger, die Annahme von Handys durch den Autor zu beweisen, kann er den Kopf aus der Schlinge ziehen. Denn damit hätte er einen Rechtfertigungsgrund für seine Publikation. Genau dies tat Medienspiegel – ein führendes und seriöses Medienblog – im Fall von Frank A. Plagiator. “In einem Prozess könnte ich zudem den Plagiatsvorwurf klar belegen”, sagt Medienspiegel-Kolumnist Edgar Schuler, der auch Ressortleiter beim “Tages-Anzeiger” ist.
Chefredaktoren brauchen eine dickere Haut
“Die Artikel-Nutte “Tages-Anzeiger” hat dem unabhängigsten aller unabhängigen Motorfahrzeugjournalisten XY* wieder mal das Verfassen eines Werbetextes im Auftrag von Inseratekunde Range Rover übertragen.” Hier könnten die Betreiber des an sich gut gemachten Medienblogs Ignoranz in Schwierigkeiten geraten – selbst wenn sie den Beweis erbringen. “Artikel-Nutte” ist ehrverletzend.
Hart, aber sachlich ist hingegen die Abreibung, die ein Nachrichtenmagazin vom Medienblog Blattkritik.ch bekommen hat: “”Facts” liegt in seinem neuen Layout auf dem Tisch - und wir versuchen, den Schock in passende Worte zu fassen. Klobig, altmodisch, bieder, abstossend.” Diese Kritik muss sich die Zeitschrift gefallen lassen. Zwar kann jeder, ob Massenblatt oder Kleinstblog, eine Persönlichkeitsverletzung begehen, die Höhe der Genugtuungssumme hängt jedoch von der Bedeutung der Publikation ab. Kommt dazu, dass prominente Personen, wie es Chefredaktoren oder Kolumnisten sind, eine dickere Haut haben müssen als Redaktoren.
“Weltwoche”-Chefredaktor Roger Köppel als Tettamanti-Adoptivsohn und Frauenversteher zu bezeichnen –, wie es Blattkritik tat – ist weder ehrenrührig noch unnötig verletzend. Doch den Ausdruck “Idiot” muss sich Roger de Weck nicht gefallen lassen.
Eindeutig den Bogen überspannt hat der Blogger Bugsierer. “Das ist hochgradig unseriös, Mister S. Das ist, als würde ich Sie als einen ungehobelten Nachwuchsschurniklugscheisser nennen. Was Sie da machen, ist Bullshit-Journalismus.” Hier geht es nicht um Kritik, sondern es wird in blinder Gehässigkeit auf den Mann – einen “SonntagsZeitung”-Redaktor – gespielt. In einem Ehrverletzungsverfahren würde der Blogger auf verlorenem Posten stehen.
Zum Glück verfügt das Internet über eigene Kontrollmechanismen. Der Bugsierer - ein Berner Werbetexter – wurde von seinen eigenen Blogger-Kollegen enttarnt und gemassregelt.
* Alle Namen sind der Redaktion bekannt.
Michael Soukup leitet das Ressort Multimedia bei der in Zürich erscheinenden “SonntagsZeitung”. Dieser Beitrag ist am 14.01.2007 in dieser Zeitung erschienen.
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13. März 2007 um 23:22
Beleidigungen oder “Persönlichkeitsrechtsverletzungen” sind keine Taten, sondern Geisteshaltungen - derer, die sich angepisst fühlen. Wer das rechtlich schützen will, muss die Blutrache erlauben, den Ehrenmord, den Fehdehandschuh, - halt den Krieg im Großen wie Kleinen. Alles andere ist halbherzig - aber es lässt sich zweifelsohne für viele gut davon leben. Glück auf!
24. März 2007 um 19:48
Wer mit dem Knüppel der Beleidigung herumholzt, zeigt nur, dass er mit dem Florett der Ironie nicht umgehen kann. Ist ein Text ausdrücklich als Polemik gekennzeichnet, sind übrigens meines Wissens auch schwere Waffen erlaubt - und jeder darf zum schäumenden Wiglaf Droste werden …