Diesmal hat Axel Springer recht

Unglaublich – ich bin mal einer Meinung mit Axel-Springer-Chef Mathias Döpfner.

Denn die Idee, dass für Videopodcasts und andere von Online-Medien verbreitete Bewegtbildinhalte eine Sendelizenz notwendig sei, ist absurd und anachronistisch. Die Sendelizenzen stamme aus der Zeit, als die technischen Übertragungskanäle knapp waren. Mit der Lizenzvergabe durch die Landesmedienanstalten sollten die zur Verfügung stehenden Frequenzen oder Kabelplätze einigermaßen gerecht und pluralistisch vergeben werden werden, außerdem sollte so gewährleistet werden, dass die sich darum bewerbenden Sender tatsächlich einigermaßen leistungsfähig waren und nicht sofort wieder eingingen, sagt mir jedenfalls das Restwissen aus dem Grundkurs Kommunikationswissenschaft I.

Die Zeit der Kanalknappheit ist aber passé. Wenn jemand einen Internet-Video-Kanal aufbauen will – bitte. Wenn er damit ein Publikum in Tagesschau-Größe erreicht – schön für ihn. Die Forderung, dass dann bei einer solchen Reichweite automatisch die Landesmedienanstalten über eine Lizenz zu befinden hätten, wie es Norbert Schneider von der Landesmedienanstalt NRW vorschlägt, ist aus zwei Gründen Blödsinn.

Zum einen: Stellen wir uns das doch mal kurz in der Praxis vor. Schneider weiß offensichtlich nicht, was bei einer solchen Regelung auf ihn zukäme. Wie möchte er bitte definieren, ab wann ein Angebot eine Lizenz benötigen würde? Und wie könnte das mit der Dynamik des Internets überein gebracht werden? Was schlägt Schneider für den keineswegs unwahrscheinlichen Fall vor, dass ein ein Online-Video-Programm in kurzer Zeit eine ungeheure Popularität erreichen würde (beispielsweise ein Vodcast zu einem Großereignis), nur um dann ebenso rasant wieder in die Bedeutungslosigkeit abstürzen? Wahrscheinlich wäre all dies geschehen, bevor der Antrag auf eine Sendelizenz in der zuständigen Medienanstalt auch nur das erste Mal gelocht, geschweige denn zur Kenntnis genommen worden wäre.

Schneiders Vorstellungen sind Web 0.0. Wichtiger aber noch ist der zweite Einwand: die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit. Daraus lese ich nämlich: die Lizenzvergabe für den privaten Rundfunk ist die Ausnahme. Die Regel ist, dass jeder das Recht hat, seine Meinung frei zu verbreiten. So wie jeder eine Zeitung gründen kann, ohne dafür eine Genehmigung zu beantragen, so kann auch jeder eine Website ins Leben rufen. Und weil er dort zusätzlich zusätzlich zu Texten auch Audio- oder Bewegtbildinhalte veröffentlicht, macht das für mich keinen Unterschied. Erst dann greifen die durch die allgemeinen Gesetze definierten Schranken für Publikationen, die für Onlinemedien genauso wie für alle anderen Medien gelten – das ist gut so, und das ist eigentlich auch ausreichend.

Über zusätzliche Selbstkontrollmechanismen und -verpflichtungen für reichweitenstarke Onlinemedien darf man gerne diskutieren, auch die Landesmedienanstalten können hier möglicherweise nützliche Vorschläge einbringen. Aber statt Reglementierungen aus der Kabel- und Antennenära absurderweise auf das Netz zu übertragen, sollten wir uns über die neue Freiheit freuen.

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