Qualitätsjournalismus oder Stefan Niggemeier auf der Flucht?

Von Thomas Mrazek am 7. August 2007

Endlich hat sich mal ein so genanntes Qualitätsmedium der Abmahnerei von Blogs und anderen Internet-Seiten angenommen, wir hatten neulich kritisiert, dass dies zu selten der Fall sei. Der österreichische “Standard” widmete dem Thema in Print und Online 800 Zeichen, das ist wenig, aber dafür sind umso mehr Fehler in dem Beitrag. Gehen wir den Artikel doch mal der Reihe nach durch.

Die Überschrift:

“FAZ”-Journalist Niggemeier wegen Postings abgemahnt

Nicht ganz richtig: Niggemeier war von 2001 bis 2006 laut seinem Lebenslauf (der ist auch online einsehbar, das kann man also auch ohne zu telefonieren recherchieren) verantwortlicher Medienredakteur bei der “Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung” und schreibt meines Wissens derzeit auf freier Basis für dieses Blatt.

Erster Satz des Artikels:

Stefan Niggemeier, Fernsehkritiker der “Frankfurter Allgemeinen Zeitung” wurde wegen zweier Postings auf seiner Homepage stefan-niggemeier.de verurteilt.

Jetzt wird’s a bisserl viel, Freunde: Also Niggemeier hat meines Wissens zwar viel Ahnung vom Fernsehen und schreibt auch gerne und oft darüber, aber er ist nicht explizit als “Fernsehkritiker” tätig, und wohl auch nicht (siehe oben) für dieses Blatt. Hui, “wegen zweier Postings auf seiner Homepage stefan-niggemeier.de” wurde er also “verurteilt”. Da nehme ich mal an, dass er die Postings auf seiner Homepage (und nicht seinem Weblog) verfasst hat. Ha, und “verurteilt” wurde er also auch gleich.

Aber der “Standard” bemüht sich Klarheit zu schaffen, das ist redlich - nächster Satz:

Der umstrittene Gewinnspieleveranstalter Callactive fühlte sich durch zwei Kommentare in Niggemeiers-Fernsehblog beleidigt und ließ den Journalisten abmahnen.

Aha, die “Postings” waren also “Kommentare”, hm, vielleicht hätte man dazu schreiben sollen, dass es sich um Leser-Kommentare handelte, wie Niggemeier in seinem Beitrag “In eigener Sache” schrieb. Aus der Homepage wird jetzt ein “Fernsehblog”, was der Sache wohl einigermaßen gerecht wird, genaugenommen ist es ein Medienblog. Interessant wäre es vielleicht für die Leser gewesen, zu erfahren, wo und wie der “umstrittene Gewinnspieleveranstalter Callactive” denn tätig ist.

Der nächste Satz:

Das Landgericht Hamburg erließ eine einstweilige Verfügung, die Niggemeier die in den Kommentaren gemachten Äußerungen untersagt.

Volltreffer: Dieser Satz ist richtig! Steht auch fast genauso auf Niggemeiers Blog.

Jetzt wird’s richtig spannend:

Der TV-Kritiker verabschiedete sich vorerst in den Urlaub, der Blog bleibt einstweilen geschlossen.

Den “TV Kritiker” schenken wir uns, wichtiger ist, dass er sich wohl nur wegen dieser Sache “vorerst” aus dem Staub gemacht hat, so könnte man das lesen. Immerhin verrät uns der “verurteilte” Niggemeier auf seinem Blog etwas von seinen Fluchtplänen: “Ich habe gehört, es gibt ein Leben außerhalb des Internets. Die nächsten zehn Tage gucke ich mal nach, ob das stimmt.” Dass das Blog “einstweilen geschlossen” bleibt, scheint auch nicht zu stimmen, es wird, wie Niggemeier ebenso mitteilte, von einem Vertreter bespielt und war auch in den letzten Tagen nicht offline.

Kommen wir zum letzten Satz:

Callactive geht auch gegen andere Kritiker vor: Die Plattform call-in-tv.de darf nach Gerichtsbeschluss nicht mehr von “verwirrten Anrufern” schreiben.

Ich würde sagen: Ist okay so. Hm, dann dürfen sie halt nicht mehr von “verwirrten Anrufern” schreiben, da wird ihnen wohl auch kein Zacken aus der Krone fallen, mag man als Leser denken. Für den gemeinen Leser etwas deutlicher schreibt es der Medienprofessor Horst Müller bei Blogmedien:

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts München muss der Berliner [der Betreiber von call-in-tv.de, T.M.] mit einer Strafe von bis zu 250.000 Euro rechnen, wenn in seinem Forum noch einmal der Begriff “verwirrte Anrufer” im Zusammenhang mit Anrufsendungen des Endemol-Tochterunternehmens Callactive auftauchen sollte.

Sorry, liebe Kollegen vom “Standard”, aber das war wohl gar nichts.

7 Antworten zu “Qualitätsjournalismus oder Stefan Niggemeier auf der Flucht?”

  1. Florian sagt:

    Schön, wie Ihr die Meldung so schön zerlegt habt! Aber eine Kleinigkeit - “Fernsehkritiker der FAZ” ist zumindest nicht so falsch, schließlich hat er bis heute, auch wenn er da nicht mehr angestellt ist, eine wöchentliche Kolumne, die durchaus als Fernsehkritik verstanden werden darf. Z.B. sein Kolumnen-Text “Gülkamps” (leider nicht online) vom letzten Sonntag war mal wieder herrlich!

    Danke für den Einwand. Ich lese die “Sonntags-FAZ” jede Woche, aber zwischen diesem Blatt und der werktäglichen “FAZ” besteht für mich ein großer Unterschied; Niggemeier auf den Fernsehkritiker zu reduzieren halte ich nicht für angemessen; hm, man hätte die Leser vielleicht auch auf seiner Bildblogger-Aktivitäten hinweisen können. Aber lassen wird das. Thomas Mrazek

  2. is sagt:

    Du schreibst mir aus der Seele Thomas.
    Der Beitrag im Standard war wohl mehr als nachlässig zusammen geschustert.

  3. Torsten sagt:

    Bruacht man jetzt einen Redakteursposten, damit man als Journalist mit einem Medium verknüpft werden darf? Und wann war standard.at ein Qualitätsmedium?

    Ich sehe lediglich einen Fehler - und der fällt IMHO in die Kategorie “so what?”

  4. Thomas Mrazek sagt:

    So lässige “so what”-Meinungen mag ich. Deine Frage verstehe ich nicht. Ich habe diese Fragestellung auch nicht aufgeworfen. Der Artikel ist einfach schlecht recherchiert und auch noch schlecht geschrieben worden - er ist vulgo gesprochen hingerotzt worden. Es gibt darin kleine und große Ungenauigkeiten. Das habe ich in einer Stunde Mittagspause zu belegen versucht. Lobenswert fand ich es zunächst, dass überhaupt über die Sache berichtet wird, aber in dieser Art und Weise bleibt beim Leser überhaupt nichts hängen. So what?

    Der Artikel ist übrigens sowohl auf der Internet-Seite derstandard.at als auch im gedruckten “Standard” erschienen. Beide Medien zählen für mich zu den besten publizistischen Produkten aus Österreich und daher nehme ich mir die Freiheit als gelegentlicher Leser, dort Qualitätsjournalismus zu vermuten.

  5. czz sagt:

    800 zeichen ????

    840 Zeichen (mit Leerzeichen), 96 Wörter. TM

  6. Strabo sagt:

    Aha, die “Postings” waren also “Kommentare”, hm, vielleicht hätte man dazu schreiben sollen, dass es sich um Leser-Kommentare handelte, wie Niggemeier in seinem Beitrag “In eigener Sache” schrieb.

    Postings (Posts wenn man richtiges Englisch benutzt und nicht Denglish) und Kommentare sind ja wohl seit Jahren austauschbar verwendbar. Vor allem für Leute, die vor der großen Blogwelle und “Web 2.0″ schon mal das Internet besucht haben.

    Zusammen mit der Tatsache, dass Niggemeier für die FAZ geschrieben hat, sich 10 Tage veabschiedete und das du den anderen Sachen selbst zustimmst bleibt von deiner Kritik irgendwie gar nichts übrig außer Korinthenkackerei. Sorry, aber das war auch gar nichts.

    Hui, da war aber einer aufgeregt, so aufgeregt, dass er sich nicht mal traut, seinen richtigen Namen zu erwähnen; Du hast obendrein noch vergessen, dass vermeintlich geschlossene Blog zu erwähnen. Meinetwegen bleibt dann von meiner Kritik nichts übrig außer Korinthenkackerei, das muss jeder selbst wissen. TM

  7. Stefan Niggemeier sagt:

    Die Rückkehr des Königs…

    Bevor meine kleine Schwangerschaftsvertretung hier vorbei ist und der Hausherr wiederkommt (es sei denn, er ist wirklich geflohen), schnell noch ein kleines Rätsel:
    Welche prominente Person wird hier gesucht?

    Erwischen Sie einen Kommentar, dessen…

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