Sind Teaser für kostenpflichtige Angebote redaktioneller Inhalt oder Werbung?
Vielleicht weiß es ja jemand aus unserer Community und kann eine rechtlich unverbindliche Meinung äußern: Ein Teaser, beispielsweise auf einer Homepage, führt zu kostenpflichtigen Inhalten. Ist der Teaser dann redaktioneller Inhalt oder Werbung? Oder ist diese Frage letztlich gar nicht wichtig? (Die Frage wurde mich gerichtet, ich habe mir ein paar Gedanken gemacht, komme aber auch zu keinem praktikablen Ergebnis.)
Ich würde einen Teaser nicht als Werbung oder als werblich betrachten, da er ja im besten Fall (so verklausuliert muss man sich ja heutzutage ausdrücken) zu keiner Werbung, werblichen Seite sondern zu redaktionellen Inhalten führt. Freilich kommt es auch darauf an, in welchen Kontext dieser Teaser eingebunden ist, so könnte er auch alleine für sich – beispielsweise als Textanzeige – werblichen Inhaltes sein und trotzdem auf ein redaktionelles Angebot führen (Beispiel im Medienweblog Turi2 wirbt der Pressedienst Echolot derzeit mit seinen Teasertexten für sein kostenloses redaktionelles Angebot). Andererseits: Wie verhält es sich etwa wenn auf einer Seite “freie” und kostenpflichtige Teasertexte vorgehalten werden? Im Gegensatz zu den “freien” Teasern, mit denen sich der Anbieter in erster Linie nur Aufmerksamkeit erbittet, möchte er bei den zu kostenpflichtigen Angeboten führenden Teasern zusätzlich Geld verdienen und er wirbt dafür.




Du fragst dich, ob so ein Teaser nun Werbung ist oder nicht. Was ist aber mit der umgekehrten Fragestellung? Möchtest du (oder derjenige, der dich gefragt hat), dass für den Teaser das Presserecht gilt? Da der Teaser in den meisten Fällen nur ein Auszug aus dem Artikel ist und keine neuen Informationen enthält, wäre das doch wünschenswert. Oder?