Ein Medienkodex für alle
Soll er kommen? Soll er nicht? Der Onlinekodex ist im Moment ein wieder heißt diskutiertes Thema. In der aktuellen “Journalist”-Ausgabe gibt es Pro, Contra und ich weiß nicht. Dabei dreht sich die Diskussion ein wenig im Kreis. Denn eigentlich gibt es den Kodex schon – wenn auch als zahnloser Tiger.
Denn es gibt den Pressekodex, der eigentlich für alle Printmedien verbindlich sein sollte. Die ethischen Grundsätze sind seit 50 Jahren verbrieft, zum Beispiel hier nachzulesen. Ob dieser Kodex nun wirklich sinnvoll oder bloße Makulatur ist, bleibt offen. Sanktionen jedenfalls bietet er nicht. Selbst eine Rüge, die eigentlich abgedruckt werden müsste, kann verschwiegen werden – ohne Folge für das Medium. Dennoch lernen junge Journalisten die Regeln kennen.
Presserats-Geschäftsführer Lutz Tillmanns bezieht eine klare Position und sieht sein Gremium zuständig:
“Wir müssen keinen neuen Pressekodex erfinden, die grundsätzlichen Prinzipien der journalistischen Arbeit sind ja schon einmal niedergeschrieben worden.”
Allein, die neuen Formen im Netz mit Bildern und Videos seien ein Problem.
Sind sie das? Wieso sollten sie ein Problem sein? Für den Umgang mit Fotos gibt es ebenso Regeln wie Verbote von übermäßiger Sensationsdarstellung, schluriger Recherche und mangelnder Sorgfalt. Web-TV und andere Entwicklungen sind davon nicht ausgenommen.
Auch wenn Tillmanns das anders sieht: “Wir kommen vom Text her”. Ja und? Gelten die ethischen Regeln denn nicht für TV-Redakteure? Wenn nein, dann ist die Diskussion bereits an dieser Stelle müßig. Denn dann muss es einen Medienkodex geben, der unabhängig von der Gattung ist. Und keinen Kodex, der nur einen Teil der Branche abdeckt.
Deshalb hier die Erinnerung an die beiden ersten Ziffern des Pressekodex mit den Standesregeln:
Ziffer 1 - Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
Die Achtung vor der Wahrheit, die Wahrung der Menschenwürde und die wahrhaftige Unterrichtung der Öffentlichkeit sind oberste Gebote der Presse. Jede in der Presse tätige Person wahrt auf dieser Grundlage das Ansehen und die Glaubwürdigkeit der Medien.
Ziffer 2 – Sorgfalt
Recherche ist unverzichtbares Instrument journalistischer Sorgfalt. Zur Veröffentlichung bestimmte Informationen in Wort, Bild und Grafik sind mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen und wahrheitsgetreu wiederzugeben. Ihr Sinn darf durch Bearbeitung, Überschrift oder Bildbeschriftung weder entstellt noch verfälscht werden. Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen. Symbolfotos müssen als solche kenntlich sein oder erkennbar gemacht werden.
Das sagt eigentlich schon alles. Und gilt für alle.




Ich befürchte, mit solch einem Kodex würde dem ohnehin schon sehr verbreitetem Gutmenschentum wieder einmal Tür und Angel geöffnet.