Sieben Tage dürft ihr gucken
Von Fiete Stegers am 8. Mai 2008Robin Meyer-Lucht schreibt auf Spiegel Online die Geschichte des Streits zwischen Verlegern und öffentlich-rechtlichen Rundfunkstalten fort und berichtet über die jüngste Sitzung der Rundfunkkommission der Länder:
Große Einmütigkeit herrscht unter den Medienpolitikern der Länder darüber, den nachträglichen Abruf öffentlich-rechtlicher TV- und Radioprogramme über Mediatheken auf sieben Tage zu begrenzen.
Das wäre nicht nur Kampf gegen die jüngste erfundene “elektronische Presse”, sondern würde auch das ganze Mediatheken-Prinzip, ja eines der grundlegenden Internet-Konzepte ad absurdum führen: Warum soll ich als Gebührenzahler heute nicht das Heute-Journal von vor einem Jahr abrufen dürfen, um mich zu informieren? Oder soll für jedes einzelne Video, jeden Radiobeitrag einzeln entschieden werden, wie lange sie online sein bleiben dürfen? Eben.
Schön, dass hier offenbar kompetente Entscheider am Werk sind. Ich verweise da mal auf einen Ausspruch des Zeit-Online-Chefs (bei Bildschirmtext):
Der Streit zwischen den Verlagen und dem Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunk komme ihm vor wie die Fehde zweier Stammesfürsten, deren Bevölkerung unbemerkt ausgewandert ist, hat Wolfgang Blau gesagt.
Siehe auch: Was wir uns von ARD und ZDF wünschen (FAZ.net)
(Ich arbeite u. a. für NDR und WDR.)
9. Mai 2008 um 06:29
In der von Meyer-Lucht beschriebenen Welt ist das, was öffentlich-rechtliche Rundfunkanbieter und Verleger im Netz machen, ein Nullsummenspiel, bei dem die Verluste des einen die Gewinne des anderen sind. Zudem kommen andere Anbieter nicht einmal vor. Schon diese beiden Grundannahmen halte ich für überaus zweifelhaft. [Noch einmal NDR hier.]