Wie lange darf man Gebäude noch fotografieren?

Kultur gegen Kommerz – oder gegen Meinungsfreiheit? Der DJV sieht die Freiheit für Fotografien (und Filmen) von Gebäuden oder Denkmälern im öffentlichen Raum, die sogenannte Panoramafreiheit, in Gefahr. “Im Bericht der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“ wird dem Gesetzgeber die Abschaffung der Panoramafreiheit empfohlen, die in § 59 des Urhebergesetzes geregelt ist”, meint der DJV. Eingeschränkt werden solle das Fotorecht zugunsten der Rechte von Architekten oder Künstlern. “Es ist nicht akzeptabel, dass der legal verfügbare fotografische Berichterstattungs- und Darstellungsraum, der schon durch zahlreiche Gerichtsurteile in den letzten Jahren deutlich geschrumpft ist, auf ein Minimum reduziert wird”, kritisiert der Journalisten-Verband, der zu einer Kampagne “Pro Panoramafreiheit” aufruft.

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