“Hessen-Obama. Quelle: Internet”
Im Blog Designtagebuch hat Achim Schaffrinna – passenderweise am 11.11., allerdings bereits um 7:58 Uhr – folgenden Vorschlag für eine Kampagnenlogo der hessischen SPD veröffentlicht:

Nicht nur den Lesern des Designtagebuch gefiel die Grafik, auch die SPD Marburg stellte die Grafik selbstironisch auf ihre Homepage – offenbar ein Screenshot, eine Quellenangabe fehlt.
Inzwischen sind erste Medien-Websites eingestiegen – zum Beispiel die Rheinische Post, die natürlich auch die Grafik abbildete. Laut einem Nutzerkommentar ohne Verweis auf Designtagebuch: “Is klar, jetzt schnappen die sich das Ding auch noch und sagen ‘Quelle: Internet’”, mokierte er sich. Der Designer antwortet gelassen:
Überall wo das Logo nun aufpoppt gibt es bereits Kommentare, die auf die Quelle hinweisen. Das reicht mir. Sehr schön ist auch der Satz: ‘… ist von einem uns nicht bekannten Menschen entworfen und verbreitet worden.’ Soviel zum Thema investigativer Journalismus.
Inzwischen hat rp-online offenbar reagiert und zeichnet sein Bild nun als “screenshot/SPD Marburg” aus. Der Kölner Stadtanzeiger greift das Thema via ddp auf und hat es da mit der Bildquelle einfacher. Er nimmt ein vom Bildschirm abfotografiertes und bearbeitetes Foto der Grafik (Quelle: ddp).
Natürlich: Online-Medien sind immer wieder mit Fällen konfrontiert, in denen ihnen kein Bildmaterial über die üblichen Agentur-Wege vorliegt, es aber etwas im Internet gibt. Dann heißt es überlegen: Wann ist ein Screenshot eine inhaltlich und rechtlich legitime Illustration? Ist es vertretbar, wenn kein Bild eines Brandes oder einer Demonstration im Ausland vorliegt, ein Bildschirmfoto einer lokalen Website zur Illustration zu verwenden? Wann gilt das Zitatrecht, weil man einen Screenshot oder real abfotografierten Bildschirm verwendet, um über die Berichterstattung zu berichten? Sicherlich häufig genug.
Aber – wie man es immer wieder sieht – einfach etwas übernehmen und hoffen, dass man mit einem plumpen “Quelle: Internet” auf der sicheren Seite ist, ist mehr als unsauber und zeugt nicht von hohem Qualitätsanspruch (Das gilt auch für ddp, in deren Meldung einfach “Unbekannte” als Urheber der Grafik genannt werden). Zumal im vorliegenden Falle die Netz-Recherche bis zum Urheber nicht besonders schwer gewesen wäre – und dieser etwa onlinejournalismus.de innerhalb von wenigen Minuten das Recht zur Verwendung der Grafik einräumt.
Weitere Links
- Hope a la Schäfer-Gümbel. “Das ZEITmagazin will in unseren krisengeschüttelten Zeiten mit diesem Plakat ein sichtbares Hoffnungssignal setzen.”




“Bild: Design Tagebuch” (nur mit Leerzeichen echt!) soll eben nicht die Bildquelle, sondern die Bildrechte anzeigen. Meiner Erfahrung nach lernen Redaktionen das erst, wenn mal ein Anwalt bezahlt werden musste. Leider.