Kleiner Denkanstoss zum Bilderklau im Internet

Im aktuellen ABZV-Newsletter (ABZV steht für Akademie Berufliche Bildung der deutschen Zeitungsverlage e.V.) stellt sich Kurt Braun, Medienanwalt und ABZV-Referent, presserechtlichen und medienethischen Fragen zum Amoklauf von Winnenden. Ein interessanter Auszug daraus:

[ABZV:] Focus hat 13 der 15 Opfer auf dem Cover gezeigt. Die Fotos scheinen teils Internet-Portalen wie SchülerVZ oder Lokalisten entnommen zu sein – ist das zulässig?
[Kurt Braun:] Die Veröffentlichung von Fotos, wenn sie denn ohne Einwilligung der Eltern oder sonst Berechtigten aus Portalen wie SchülerVZ entnommen worden sind, wäre schlicht ein rechtswidriger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Die Einwilligung der Schüler oder Lehrer zur Publikation ihrer Bilder galt nur für das jeweilige Portal, nicht aber für Dritte, wie sensationssüchtige Medien. Wenn Focus die Bilder ohne Einwilligung aus dem Internet genommen hat, so wäre es schon mehr als erstaunlich, dass ein Chefredakteur, der stets auf die Wahrung seines eigenen Persönlichkeitsrechts bedacht ist und deshalb mehrfach die Gerichte bemüht hat, diesen rechtswidrigen Eingriff zugelassen hätte.”

Onlinejournalismus.de hat sich in den letzten Wochen auch mit diesem Thema beschäftigt (siehe etwa “TV-Beitrag: Raubzug im Internet – wie Medien Privatfotos stehlen”). Den sehr empfehlenswerten, monatlich erscheinenden ABZV-Newsletter können sie unter www.abzv.de/Newsletter/Newsletter.php abonnieren, dort finden Sie auch das ganze Interview mit Medienanwalt Braun in einem PDF.

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