Archivierte Einträge für Recht

Wulffs Mailbox-Nachricht: Rekonstruiert via Crowdsourcing

Collage Christian Wulff in Sachsenhausen / Screenshot Wulffplag Wiki

Es ist absurd: “Bild” und Bundespräsident liefern sich einen Offenene-Briefe-Abtausch über den Inhalt des ominösen Anrufs auf Kai Diekmanns Mailbox, bei dem Christian Wulff so aus der Rolle gefallen sein soll. Eine Abschrift des Telefonats des Telefonats kursiert seit geraumer Zeit in Journalistenkreisen – laut “taz” den Kollegen bereitwillig von “Bild”-Redakteuren offeriert -, während die Zeitung offiziell um eine nachträgliche Genehmigung zur Veröffentlichung durch den Bundespräsidenten ersucht, was Wulff bislang ablehnt.

Man mag darüber streiten, ob die Veröffentlichung des kompletten Inhalts anfangs gerechtfertigt gewesen wäre. Inzwischen ist die Mailboxnachricht durch den Streit, ob Wulff hier womöglich gelogen hat und/oder aber die Freiheit der Presse einschränken wollte – längst zum Politikum geworden. Angesichts der Tatsache, dass diverse Medien inzwischen lang und breit aus der angeblichen Nachricht zitieren – teilweise über drei Ecken unter Berufung auf “mit dem Inhalt vertraute Kreise” -, hat die Öffentlichkeit ein Anrecht auf den vollständigen Wortlaut. Dies wäre auch im Sinne des Bundespräsidenten, auch wenn er sich das noch nicht eingestehen mag.

Anders als bei dem Interview mit ARD und ZDF, das zunächst aufgrund einer Vereinbarung mit Wulff von der Aufzeichnung bis zur Sendung ebenfalls nur einigen Journalisten zur Verfügung gestellt wurde, ist bisher noch keine vollständige Version des Anrufs nach außen gesickert. Wikipedianer Mathias Schindler hat deshalb über das Portal Frag den Staat unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz die Freigabe der Abschrift durch das Bundespräsidialamt beantragt (was ich unterstütze).

Da hier die Amtsmühlen aber vermutlich langsam mahlen, scheint die Methode Crowdsourcing erfolgsversprechender. Und tatsächlich: Im Wulffplag-Wiki wird seit zwei Tagen (unter anderem und trotz des irreführenden Wiki-Namens) der Anruf aus Zitaten in der bisherigen Medienberichterstattung rekonstruiert.

Man darf gespannt sein, wie sehr sie am Ende richtig liegt, wenn der Volltext auf die eine oder andere Weise an die Öffentlichkeit gelangt. (Und bei der ganzen Seite nicht vergessen, dass zur vollständigen Bewertung sicher auch der in der Schriftform nicht enthaltene Tonfall eine Rolle spielt).

Nachtrag, 10.10.2012
Seit der Link zum WulffPlag-Wiki inzwischen die Runde gemacht hat, melden sich dort eifrig Nutzer zu Wort – leider vor allem, um sich in einer wenig zielführenden Bewertung des Verhalten Wulffs, der übrigen Politik, der Medien und der wulffkritischen Internetnutzer zu ergehen.

Weitere Links
… bei onlinejournalismus.de

… im übrigen Internet

  • “Die Abschrift von Wulffs Mailbox-Nachricht sollte veröffentlicht werden”, sagt Grimme-Direktor Kammann bei Deutschlandradio Kultur
  • Stefan Niggemeier erklärt, warum es so verheerend ist, dass der Eindruck entsteht, “dass andere Medien sich von „Bild“ haben einspannen lassen, der „Bild“-Geschichte an den entscheidenden Stellen die eigene Seriösität leihen und Seite an Seite mit „Bild“ kämpfen.”
  • Richard Gutjahr betrachtet das ganze auf einer noch höheren Ebene und sieht den Medienwandel am Werk: “Politiker und Journalisten: Freunde, die einander verdienen”

Foto: Ashleigh B; Screenshot/Collage: onlinejournalismus.de – unter CC BY-NC 2.0

Zwickau: Neonazi-Jagd per Crowdsourcing?

Die Ermittler hoffen auf die berühmten sachdienlichen Hinweise aus der Bevölkerung, um rückwirkend neue Erkenntnisse über die Bewegungen der Zwickauer Nazi-Terroristen zu gewinnen. Aufgerufen wird per PlakatCrowdsourcing analog zusagen. Interessant, dass die “Süddeutsche Zeitung” den Hinweis, dass dazu ein Plakat eingesetzt werden sollte, vor der heutigen Pressekonferenz der Bundesanwaltschaft als dramatische exklusive Info verkauft …

Warum nicht gleich echtes, digitales Crowdsourcing in einem NeonaziWiki oder ähnliches? Könnten so nicht viel schneller Erkenntnisse zu Tage gefördert werden und so nicht nur die Veröffentlichungen von Journalisten die Erkenntnisse von Polizei und Verfassungsschutz alt aussehen lassen, sondern die Intelligenz des Schwarms noch viel mehr?

Ich bin skeptisch. Anders als im Fall des GuttenPlag-Wikis liegen hier die allermeisten Quellen nicht offen und für jeden überprüfbar vor. Stattdessen müssten sich Betreiber und Benutzer mit Persönlichkeitsrechten auseinandersetzen. Es könnte gerade angesichts des schwer abgrenzbaren Themenfelds schnell eine Plattform für schwer nachweisbare Verdachtsäußerungen, falschen Verdächtigungen bis hin zur Menschenjagd entstehen – ein juristisches und ethisches Himmelfahrtskommando.

Oder?

(Positiv hervorheben kann man aber mal wieder den Wikipedia-Artikel zum “Nationalsozialistischen Untergrund”, der die zahllosen Fakten und Vermutungen, die sich in den Berichten jedes einzelnen Mediums über zahllose Einzelbeiträge verstreut finden, ordnet und verdichtet.)

Die rote Linie ist noch nicht gezogen

Der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maiziere hatte ein Gesetz angekündigt, in dem “rote Linien” für den Datenschutz im Internet gezogen werden sollten. Seit Dezember 2010 gibt es einen Entwurf (PDF) – aber kein Gesetz. Die Abstimmung mit anderen Ressorts in der Bundesregierung seit erfolgt, heißt es aus dem Innenministerium, aber eine überarbeitete Fassung ist noch nicht veröffentlicht worden.

“Aktuell ist der unveränderte Stand, dass man sich der Reflexionsphase befindet, das heiß, unter Einbeziehung der Wissenschaft und der Praxis aus diesem Bereich erörtert, wo die ‘rote Linie’ verlaufen soll”, sagt ein Ministeriumssprecher auf Anfrage. “Dabei muss auch berücksichtigtigt werden, dass es laufende Gesetzgebungsaktiviäten auf EU-Ebene gibt und deswegen bei einem vorgezogenen nationalen Schritt sowohl die fachliche Notwendigkeit als auch die Vereinbarkeit mit künftigen EU-Recht außer Frage stehen müssen.” Deshalb gebe es momentan noch keinen neuen Gesetzentwurf.

Weitere Links
… im Internet:

Storify: Einbetten in der Grauzone

Vor einigen Wochen hatten wir hier das Kuratierungs-Tool Storify vorgestellt. In den Kommentaren war eine Diskussion darüber aufgekommen, ob man sich nicht in einer rechtlichen Grauzone befindet, wenn man Bilder, Videos, Tweets oder Websiten in Storify einbettet. Wir konnten den auf Internetrecht spezialisierten Anwalt Henning Krieg für eine Einschätzung gewinnen. Sein Fazit: Streng genommen darf man das nicht, aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Von Henning Krieg

Weiterlesen…

Zur Geschichte des Begriffs “presseähnlich”

Stefan Niggemeier schreibt in seiner sehr lesenswerten Analyse der “Klage der Verlage gegen die Tagesschau-App”:

Die Frage, was der Begriff „presseähnlich“ bedeutet, ist entscheidend bei der Beurteilung der Frage, ob die „Tagesschau“-App rechtswidrig ist. Die Medienpolitiker der Länder haben sich diesen Begriff ausgedacht, und er ist Ausdruck eines für diese traurige Spezies typischen faulen Kompromisses.

Die erste Nennung des Begriffs “pressseähnlich” im Zusammenhang mit Internetangeboten, die ich finden konnte, stammt von 2007. Robert Schweizer, der Justiziar des Burda-Verlages, fordert damals, in den Rundfunkstaatsvertrag folgenden Passus aufzunehmen:

Gebührenfinanzierte digitale, presseähnliche Textdienste sind grundsätzlich ausgeschlossen. Die Abgrenzung zu den Online-Tätigkeiten des gebührenfinanzierten Rundfunks erfolgt abwägend in der Weise, dass die Sender im Internet rundfunkähnliche Dienste anbieten dürfen.

Auch in der späteren Diskussion wurde der Begriff vor allem von der Verlegerseite benutzt, bis er schließlich Eingang in den 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag fand. Die dortige Definition erläutert Niggemeier, ebenso wie die davon abweichende Auslegung der Verlage:

Im Kern ist die Argumentation gegenüber dem Gericht schlicht: „Presseähnlich“ sei all das, was Presseverlage machen.

Den Verlegerstandpunkt vertritt Christoph Keese vom Springer-Verlag in seinem Kampagnen-Blog.

(Ich arbeite u. a. für die Tagesschau.)

re:publica: Rückblick

Auf der gestern eröffneten re:publica 11 hat Markus Beckedahl die Initiative “Digitale Gesellschaft” vorgestellt, die de Kampf für Bürger- und Verbraucherrechte im digitalen Raum auf eine gesicherte Basis stellen will.

Diesem Ziel haben sich Beckedahl und seine Mitstreiter um das Blog Netzpolitik.org schon lange verschrieben – spätestens seit der ersten Ausgabe der re:publica 2007, die noch in erheblich kleinerem Rahmen stattfand. “Der digitale Gesellschafter” hieß deshalb auch mein kurzes Videoporträt, in dem Beckedahl und die re:publica vorgestellt werden. Wer auch noch einmal zurückschauen möchte:

Mehr bei onlinejournalismus:

Aktuelles zur re:publica 2011:

Was wird uns 2011 beschäftigen?

Jahresanfang, Zeit den Schreibtisch und die Gedanken zu ordnen. Welche Diskussionspunkte aus dem vergangenen Jahr werden uns 2011 im Onlinejournalismus weiterhin beschäftigen, welche neuen sind am Horizont schon absehbar? Da ich noch keine entsprechende Aufstellung gesehen habe, fangen wir hier einfach mal:

  • Das von den Verlegern geforderte und von der schwarz-gelben Koalition versprochene sogenannte Leistungsschutzrecht wird in einem Gesetzentwurf konkretisiert.
  • Mittelbar betrifft uns auch die gesetzliche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten, nachdem das Bundesverfassungsgericht das bisherige Gesetz für ungültig erklärt hatte.
  • Wie beeinflusst die steigende mobile Internet-Nutzung journalistische Angebote? Welche Strategien bei der Entwicklung von Apps durch Medienunternehmen sind erfolgreich, welche eher nicht? Wird das iPad Ende 2011 weiter als Heilsbringer gefeiert?
  • Wie muss mit der weiterhin steigenden Bedeutung von Facebook umgegangen werden?
  • Wer bringt Open Data, Crowd Sourcing oder die Verbindung in Deutschland voran? taz, Zeit Online und Nichtregierungsorganisationen wären hier Kandidaten, die 2010 beispielhaft vorangehen könnten.

Ergänzungen gerne in den Kommentaren.

Nachtrag 05.01.2011
Don Alphonso macht sich in der Blogbar auch seine Gedanken, er erwartet, “dass wir 2011 bei den Verlagen keinen echten Paradigmenwechsel sehen werden”. Außerdem spricht er von “einem neuen, gut finanzierten und entschlossen durchgezogenen Projekt”, welches in diesem Jahr auf den Markt kommen soll: “Erst mal abwarten”.
Der Datenjournalist meint, dass 2011 deutlch werden könne, dass der Datenjournalismus ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal des Onlinejournalismus sei.

Nachtrag, 08.01.2011:
Adam Westbrokes Prognose für 2011 widmet sich u. a. Hyperlocal-Sites, Online-Video (“huge”) und Social News.

Netzpolitik.org fordert auf: Bürger-Meinungen zum Dreistufen-Test

Netzpolitik.org dreht in den letzten Monaten verstärkt an der Kampagnenschraube: Nun ruft das Weblog Zuschauer, Hörer und Internet-Nutzer auf, ihre Meinungen zu den Internet-Angeboten von ARD und ZDF abzugeben. Derzeit müssen diese im bereits berüchtigten Dreistufentest nachträglich genehmigt werden. Im Rahmen dieses Tests werden auch Stellungnahmen von Dritten berücksichtigt. Daran beteiligen sich in der Regel Konkurrenten, Lobbyisten und andere Fachleute mit Eingaben. Netzpolitik.org meint:

Das blöde ist, dass die Nutzer in der Debatte nie gefragt werden. Auf den üblichen Medienkongressen mit ihrer Meinungsbildung diskutieren Politiker mit Verlegern / Verbänden und dem Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk immer nur darüber, dass letztere weniger im Netz machen können dürfen. Das prägt die Debatte. Verbraucherschützer und Zuschauer und Zuhörer werden nicht gefragt. Dabei bezahlen wir den Laden und in der Regel wünscht man sich als Zuschauer und Zuhörer viel mehr.

Netzpolitik.org ruft nun Bürger auf, sich selbst zu Wort melden und äußert gleich Vorschläge, wie: Mehr Creative-Commons-Lizenzen, mehr offene Formate, 7-Tage-Frist für Archive abschaffen, weg mit dem Sendebezug.

Update: Letzteres sieht Jörg Sadrozinski in seiner Reaktion im Tagesschau-Blog bereits entschärft.

[Hinweis: Ich arbeite für tagesschau.de und andere öffentlich-rechtliche Auftraggeber.]

Kleiner Denkanstoss zum Bilderklau im Internet

Im aktuellen ABZV-Newsletter (ABZV steht für Akademie Berufliche Bildung der deutschen Zeitungsverlage e.V.) stellt sich Kurt Braun, Medienanwalt und ABZV-Referent, presserechtlichen und medienethischen Fragen zum Amoklauf von Winnenden. Ein interessanter Auszug daraus:

[ABZV:] Focus hat 13 der 15 Opfer auf dem Cover gezeigt. Die Fotos scheinen teils Internet-Portalen wie SchülerVZ oder Lokalisten entnommen zu sein – ist das zulässig?
[Kurt Braun:] Die Veröffentlichung von Fotos, wenn sie denn ohne Einwilligung der Eltern oder sonst Berechtigten aus Portalen wie SchülerVZ entnommen worden sind, wäre schlicht ein rechtswidriger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Die Einwilligung der Schüler oder Lehrer zur Publikation ihrer Bilder galt nur für das jeweilige Portal, nicht aber für Dritte, wie sensationssüchtige Medien. Wenn Focus die Bilder ohne Einwilligung aus dem Internet genommen hat, so wäre es schon mehr als erstaunlich, dass ein Chefredakteur, der stets auf die Wahrung seines eigenen Persönlichkeitsrechts bedacht ist und deshalb mehrfach die Gerichte bemüht hat, diesen rechtswidrigen Eingriff zugelassen hätte.”

Onlinejournalismus.de hat sich in den letzten Wochen auch mit diesem Thema beschäftigt (siehe etwa “TV-Beitrag: Raubzug im Internet – wie Medien Privatfotos stehlen”). Den sehr empfehlenswerten, monatlich erscheinenden ABZV-Newsletter können sie unter www.abzv.de/Newsletter/Newsletter.php abonnieren, dort finden Sie auch das ganze Interview mit Medienanwalt Braun in einem PDF.

Bahn will Unterlassungserklärung von Blog nach Veröffentlichung von internem Memo [Update]

Markus Beckedahl, Betreiber von netzpolitik.org, einem herausragenden Blog rund um die Themen Internet, Open Source, Politik, Datenschutz etc, hat Ärger mit der Deutschen Bahn wegen einer Veröffentlichung: netzpolitik.org hatte ein internes Memo des Berliner Datenschutzbeauftragten über eine Unterredung mit der deutschen Bahn über deren datenschutzrechtlich fraglich erscheinende Überprüfung von Mitarbeitern im Volltext publiziert. Nun verlange die Bahn die Entfernung von der Website und eine entsprechende Unterlassungserklärung wegen “Verrats von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen”, schreibt netzpolitik.org.

Ich bin mir nicht ganz sicher, wie hier das öffentliche Interesse an einer Veröffentlichung und das der Bahn an der Geheimhaltung gegeneinander gewichtet werden müssen, bin aber auch kein Jurist. Auf jeden Fall hätte ich wenigstens die Namen der Teilnehmer des Treffens geschwärzt.

Update, 04.02.2009
Das Büro des Berliner Datenschutzbeauftragten möchte die Veröffentlichung durch netzpolitik.org nicht kommentieren. Eine Sprecherin verwies aber gegenüber onlinejournalismus.de darauf, dass der Vermerk schon vorher in Medienkreisen kursierte und daher öffentlich geworden sei (darauf wies ja auch der ursprüngliche Beitrag bei netzpolitik hin). Das juristische Vorgehen der Bahn zu kommentieren stehe dem Datenschutzbeauftragten ebenfalls nicht an, sagte die Sprecherin.

Update, 06.02.2009
Kurz nach dem Markus Beckedahl die Antwort seines Anwaltes an die Deutsche Bahn online stellte, konnte er melden: “Deutsche Bahn AG gibt auf!”. Ralf Bendrath macht sich ebenfalls bei Netzpolitik Gedanken über das Zusammenspiel Affäre/Dokumentveröffentlichung/PR-Desaster, “da “gerade die halbe deutsche Blogosphäre sich siegestrunken gegenseitig auf die Schultern klopft, sich ihrer kollektiven Stärke als unabhängige Kontrollinstanz versichert und die Demokratie als gerettet erklärt”, und fragt: “Was lernen wir daraus?”

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