Wenn man einem Tweet-Text den Link zu einem bereits Twitter geposteten Video erwähnt (egal ob vom eigenen oder einem fremden Twitteraccount), werden das Video und der Ursprungstweet automatisch als Vorschau in der Retweet-Optik angezeigt. Das Video lässt sich aber auch direkt einbinden. Dann erscheint lediglich das Video und darunter klein der Account-Name des Ursprungstweets als Quelle. So kann man zum Beispiel eigene Videos erneut twittern, ohne dass dazu eine zweite Video-Datei erzeugt wird.
Wie es funktioniert, zeigt das folgende Mini-Tutorial: Einfach an die an die URL des Ursprungstweets /video/1
anhängen und diese im Tweet verwenden.
Für Bilder funktioniert das mit /photo/1
in der URL. Was allerdings nicht so einfach funktioniert: Einzelne Bilder aus Tweets mit mehreren Fotos/Videos ansteuern. Verwendet man beispielsweise /photo/2
, werden gleich alle Bilder des Ursprungstweets eingebunden.
Umgekehrt hat Jane Manchun Wong sehr gute Tipps dazu, wie man, wen man auf ein wie oben beschriebenes Video stößt, mit einem Bookmarklet direkt zum Original-Tweet gelangt oder über eine Twitter-Suche sämtliche Tweets findet, die das gesuchte Video eingebunden haben: Für letzteres einfach in der Twitter-Suche nach der URL inklusive /video/1
suchen (unser Beispiel).
Wie finde ich heraus, wo ein Foto oder Video gemacht wurde? Wenn Metadaten oder andere Informationen fehlen, kommt es bei der Überprüfung von Social-Media-Inhalten darauf an, im Bild selbst nach Hinweisen zur Geolokalisierung zu suchen. Dankbare Hinweise sind dabei natürlich gleich erkennbare Sehenswürdigkeiten, lesbare Straßenschilder oder Gebäudeaufschriften. Aber auch in weniger eindeutigen Fällen lassen sich bei genauer Betrachtung genügend Ansätze für die Recherche nach dem Aufnahmeort finden. Als Anschauungsobjekt dient uns in diesem Fall niemand geringerer als David Hasselhoff.
In Recherche-Seminaren nutze ich als Beispiel gerne diesen Tweet Hasselhoffs, in dem der ehemalige Knight-Rider-Schauspieler in einem Stau seinen Wunderwagen aus der Serie vermisst. Aber wo genau setzte Hasselhoff seinen Fuß auf eine deutsche Autobahn? Diese Frage hatten wir uns damals auch bei Quiztime gestellt.
Im Bild lassen sich zahlreiche Hinweise finden:
• Wetter/Klima, dazu passend die Kleidung der abgebildeten Personen.
• geographische Merkmale (Baumgruppe, hügeliges Terrain)
• ein derartig langer Stau müsste in Verkehrsnachrichten des Tages auftauchen
• Drei Spuren. Die Fahrbahn scheint aus Platten zusammengesetzt, die Gegenfahrbahn deutlich getrennt. Bei genauerem Hinsehen erkennt man rechts ein weißes Fahrzeug, das über eine Auffahrt zu kommen scheint.
• Warnschilder vor der Brücke
• Aussehen der Brücke (möglicherweise zu finden über Bildersuche oder die Datenbank Brückenweb)
• Schatten: Geht man davon aus, das der Bild kurz nach dem Entstehen gepostet wurde, lässt das auf die Himmelsrichtung schließen.
Jenseits des Fotos kann es ebenfalls wichtige Hinweise geben:
• Verrät Hassselhoff in Posts davor und danach etwas über seine Reiseroute? Lässt sich aus Informationen über seine öffentliche Auftritte auf eine mögliche Reiseroute schließen?
• Read the comments: Gibt es in den Replies zum Tweet Hinweise oder Spekulationen zum Ort des Geschehens? Wichtig: Möglicherweise nicht bei Twitter, aber vielleicht wurde das Bild von Hasselhoff auch auf auch auf anderen Plattformen gepostet?
• Gibt es Posts von Dritten, die stolz die Promisichtung im Stau vermelden?
Der wahrscheinlich wichtigste Hinweis befindet sich aber wiederum im Bild: Hinter der Brücke lässt sich ein Schild an einem hohen Mast erkennen, das auf eine Raststätte/Autohof hinweist. Und betrachtet man das Bild in größtmöglicher Auflösung, ist es klar als gelbes M zu erkennen. Und die Zahl der direkt an einer deutschen Autobahn gelegenen Filialen dieser Fastfoodkette ist tatsächlich gar nicht so groß.
Weitere nützliche Hinweise im Bild entdeckt? Gerne in den Kommentaren ergänzen.
]]>Nachdem das Onlineangebot der Zeit im Juni bereits wegen dem Einsatz von Facebook-Trackern den Negativpreis Big-Brother-Award erhalten hat, wurde gestern von einem Leser und Abonnenten eine Datenschutzbeschwerde bei der zuständigen Behörde in Hamburg eingereicht. Die Beschwerde kritisiert ebenfalls das massenhafte Offenlegen von eigentlich anonymen Artikelzugriffen gegenüber Facebook. Wenn Nutzer sich bei Facebook nicht ausloggen, bevor sie Artikel bei Zeit Online lesen, können alle Artikelaufrufe von Facebook personenbezogen ausgewertet und für personalisierte Werbung verwendet werden. Nach Angabe des Lesers geschehe dies auch bei zahlenden Abonnenten. Die Behörden hatten in einer Orientierungshilfe bereits im März darauf hingewiesen, dass eine solche Datenweitergabe weder erwartbar noch berechtigt ist.
In verschiedenen Blogbeiträgen hier bei Onlinejournalismus.de, aber auch in meinem Weblog rufposten.de und bei netzpolitik.org thematisiere ich die Trackingpraxis der deutschen Medienhäuser bereits länger kritisch. Bei einer Untersuchung von über 100 Medienseiten im Juni konnte ich feststellen, dass etwa drei Viertel der Seiten Trackingtools von Facebook nutzen, obwohl Bußgelder drohen. Da sich viele Verlage wegen fehlender Urteile abwartend verhalten, habe ich als Hilfe für betroffene Leserinnen und Leser zusammen mit dem IT-Experten Mike Kuketz eine Musterbeschwerde und Anleitung erstellt. Dort sind im Detail die Gründe aufgeführt, warum die Datenweitergabe durch den Facebook-Tracker gegen die DSGVO verstößt. Die nun in Hamburg eingereichte Beschwerde basiert auf dieser Vorlage. Mike Kuketz hatte zuvor in einem Blogbeitrag einen passenden Leser gesucht, der die Vorlage gegen die Zeit erstmals verwenden wollte.
Ein Interview mit dem Leser habe ich heute ebenfalls in meinem Blog veröffentlicht: „Ich finde es frech, dass Zeit-Online meine Daten an Facebook gibt, obwohl ich zahle“.
Eine Pressesprecherin von Zeit Online hatte sich bereits vor über einem Jahr gegenüber onlinejournalismus.de dahingehend geäußert, dass der Verlag eine andere Rechtsauffassung als die deutschen Behörden vertrete und dass die Offenlegung von personenbezogenem Leseverhalten gegenüber Facebook unter ein berechtigtes Interesse falle.
]]>Facebook sammelt persönliche Daten. Sie sind der wichtigste Vermögenswert der 500-Milliarden-Dollar-Firma und die Basis seines Geschäftsmodells. Seit einiger Zeit ist bekannt, dass Facebook nicht nur Daten von Nutzern seiner sozialen Netzwerke sammelt, sondern auch über praktisch alle anderen Internetnutzer. Eine wichtige Sammelstelle dabei sind Nachrichtenseiten und Portale von Presseverlagen.
Wie meine Recherche ergab, fließen von den Seiten vieler deutscher Nachrichtenmedien Nutzerdaten an Facebook ab. Der Datenkonzern kann mit seinen Software-Bausteinen Millionen Menschen in Deutschland beim Nachrichtenlesen über die Schulter schauen.
2011 gab es mal eine größere Debatte um den Facebook-Button. Die breite Öffentlichkeit erfuhr damals erstmals, dass die standardmäßige Einbindung des Buttons dazu führt, dass Facebook auch externe Seitenabrufe personenbezogen speichern und auswerten kann.
Die Debatte und die folgenden Verfahren bis zum EuGH haben dazu geführt, dass der Button auf den meisten Nachrichtenseiten nicht mehr direkt eingebunden wird, sondern erst beim Anklicken eine Verbindung herstellt.
Heute ist Facebook in den meisten Nachrichtenseiten auf andere Art verankert. Mit verlockenden Produkten in seinem Business-Portfolio hat der Konzern es geschafft, auf rund 75 Prozent der deutschen Medienseiten präsent zu sein. Die Facebook-Tools können meist artikelgenau und personenbezogen den deutschen Medienkonsum auswerten.
Am bekanntesten ist „Facebook Pixel“, ein Bestandteil des umfangreichen Custom-Audiences-Tools. Die Verlage schätzen die Möglichkeit, damit ihre Leserschaft meist über Gerätegrenzen hinweg analysieren zu können. Sie können darüber auch neue Kunden erreichen. Die Werbevermarkter freuen sich über die Option, präzise Zielgruppen über Interessen zu definieren. Daneben gibt es speziellere Dienste wie „Brand Lift“ (Wirksamkeitsmessung) oder „Audience Network“ (klassische Werbeanzeigen). Ergänzend gibt es schließlich auch weiterhin viele kleine Tools, die z.B. den Like-Count eines Artikels abfragen oder Videos von Facebook einbinden. Insgesamt zwölf verschiedene Einbettungen habe ich bei meiner Recherche gefunden.
Das größte Problem dabei sind die Cookies, die von den Einbettungen mitgesendet werden. Damit kann Facebook Seitenaufrufe in vielen Fällen einem Facebook-User und damit einer echten Person und ihrer E-Mail zuordnen – noch Monate, nachdem diese Person bei Facebook eingeloggt war. Das funktioniert so lange, bis die Person ihre Cookies löscht. Und wer kein Facebook-Nutzer ist, bekommt trotzdem eine Nummer zugewiesen, unter der er oder sie getrackt wird.
Der Einsatz auf Seiten einzelner Nachrichtenartikel ist besonders problematisch: Damit bekommt Facebook Einblick in die Interessen der Leser. Es entstehen riesige Listen abgerufener URLs, die alle auf verschiedenen Nachrichtenseiten gelesenen Artikel einer Person enthalten können. Und daraus lassen sich auch besonders sensible Informationen wie Weltanschauungen oder Gesundheitsdaten ableiten. Das Missbrauchspotential diese Daten ist enorm, wie der Datenskandal um Cambridge Analytica gezeigt hat.
Die meisten Besucher wissen nichts von dieser Datenweitergabe. Meist vertrauen sie wohl ihrer Lieblingszeitung, die sie seit Jahren lesen.
Die juristische Lage ist eigentlich klar geregelt. Obwohl die Daten bei dem Konzern landen, sind die Betreiber der Nachrichtenseiten dafür verantwortlich, dass die Weitergabe nach DSGVO zulässig ist. Als Rechtsgrund erlaubt ist unter anderem das sogenannte „berechtigte Interesse“: Damit können Daten auch zu Werbezwecken weitergegeben werden. Doch da sprechen viele Gründe gegen Facebook. Spätestens seit Anfang April 2019 sollte das jedem Unternehmen klar sein: Die deutschen Datenschutzbehörden haben im Anhang zu einer gemeinsamen Orientierungshilfe (PDF) ein Beispiel aufgeführt und kommen zu dem klaren Schluss: Die Social-Media-Tracker sind normalerweise – wenn überhaupt – nur nach freiwilliger Einwilligung des Nutzers legal. Hinzu kommt, dass es entgegen der Rechtslage für die Nutzer unmöglich ist, diese gesammelten Daten einzusehen oder zu löschen. Auch das müssten die Verlage in ihre Abwägung einbeziehen.
Und selbst die dünne und von den Behörden früh verneinte Hoffnung, dass Tracking-Cookies noch nach dem älteren deutschen Telemediengesetz ohne Einwilligung eingesetzt werden dürfen, ist in diesem Fall nutzlos: denn auch im TMG §15 (3) gibt es schon das eindeutige Verbot, die pseudonymen Daten mit den Daten der echten Person zusammenzuführen. Die Facebooktracker sind daher schon seit 2007 nur mit ausdrücklicher Einwilligung zulässig.
Trotz dieser erdrückenden Klarheit nehmen die Verlage offenbar bewusst das Risiko eines Bußgeldes in Kauf – vermutlich auch, weil in dieser Sache noch keine Urteile oder Strafen gefallen sind. In der Branche nennt man das euphemistisch den „risikobasierten Ansatz“. Dabei ist es nichts anderes als ein kalkulierter Verstoß gegen die Grundrechte der Seitenbesucher zur eigenen Bereicherung.
Facebook versucht, sich möglichen Verfahren zu entziehen. Geschäftskunden von Facebook stimmen mit der Verwendung der Tracker in die AGBs von Facebook ein und versichern, dass sie vor der Einbindung der Tracker eine Einwilligung der Nutzer eingeholt haben.
Doch auf keiner der über 130 untersuchten Nachrichtenseiten konnte ich eine solche Einwilligungslösung finden. Falls keine vertraglichen Sonderbedingungen verhandelt wurden, tragen die Verlage das juristische Risiko der Verstöße also auf dem Papier alleine.
83 Prozent der hier untersuchten Zeitungen, darunter Qualitätsblätter, liefern ihre Leser an Facebook aus. Vor dem Hintergrund einer fast täglichen kritischen Berichterstattung über den Konzern erscheint das absurd – aber am Ende entscheidet eben der Verlag über die Vermarktung und nicht die Redaktion.
Bei vielen Zeitungen fällt tatsächlich auf, dass sie bei rein redaktionellen Einbindungen bemüht sind, keine Nutzerdaten an Facebook zu senden. Das betrifft beispielsweise die erwähnten Like-Buttons, die mit wenigen Ausnahmen datenschutzkonform eingebunden sind. Bei manchen Verlagen, etwa der Badischen Zeitung, achtet man auch darauf, Like-Counts über Facebooks-Graph-API so abzurufen, dass keine Cookies vom Leser an Facebook gesendet werden – dann fällt immerhin der klare Personenbezug weg.
Oft sind Bemühungen der Redaktion aber vergeblich, weil andere Facebook-Dienste von externen Firmen eingebunden werden. Gerade Zeitungen beauftragen meist Vermarktungsfirmen für den Verkauf von Werbeflächen auf ihrer Seite. Die betreuen dann im Auftrag der Verlage in die Website eingebettete Skripte – dort sind Facebook-Tracker eingebunden. Hinter den Kulissen beklagt man, dass die großen Werbevermarkter, etwa der Ströer-Konzern, schwer dazu zu bringen seien, auf Facebook zu verzichten. Immer wieder konnte ich hören, dass man auf der Suche nach einem neuen Vermarkter ist, der datenschutzkonform arbeitet. Bei anderen Verlagen, etwa der Funke Medien Gruppe, setzt man Facebook dagegen umfangreicher und auch direkt über die eigenen Skripte ein – hier scheint man auch intern überzeugt zu sein, dass dies der richtige Weg ist. Eine Stellungnahme war von dem Verlag nicht zu bekommen.
Die hier rot markierten Websites haben einen Tracker eingebunden, der den Leser über Cookies identifizierbar macht. Es wurden alle Einbettungen von Facebook als Tracker gewertet, die Cookies mit *.facebook.com austauschen und daher die Möglichkeit hatten, den Leser personenbezogen zu erkennen (mehr zur Prüfmethode).
Legende:
😡 Facebook-Tracker
✅ kein Facebook-Tracker
Die mittlere Spalte ist besonders problematisch: Denn bei Artikelaufrufen werden äußerst schützenswerte Daten weitergeben. Unter Aboseite habe ich die Seiten geprüft, auf denen für ein Abo geworben wird – hier nutzt man oft Facebook Pixel, um Kunden direkt nach dem Besuch auf Facebook nochmal zu bewerben.
Die Tabelle basiert mit wenigen Ausnahmen auf der Wikipedia-Liste deutscher Zeitungen ab einer Druckauflage von 100.000.
Bei den wichtigsten Zeitschriften und redaktionellen Portalen sieht es nicht besser aus: 80 Prozent nutzen rechtswidrig Facebook-Tracker. Immerhin verzichten die Gesundheitsportale wie Netdoktor oder Apotheken-Umschau auf Facebook-Einbettungen. Aber wer bei „Eltern.de“ über Schwangerschaftsabbruch oder Samenqualität liest, muss damit rechnen, dass diese Informationen bei Facebook profilbezogen gespeichert werden.
Anders als die meisten lokalen Zeitungsverlage haben Zeitschriften und Wochenzeitungen oft eigene große Vermarktungsdienstleister – so etwa Burda, Gruner + Jahr oder der Zeit-Verlag. Traditionell pflegt man im dortigen Management eine große Nähe zur digitalen Vermarktungswelt – und vergisst vor Begeisterung die Nachteile der riesigen Profildatensammlungen für Leser und Gesellschaft.
Jochen Wegner, der Chefredakteur von Zeit Online, kann im Werbefachmagazin Horizont schon mal ins Schwärmen kommen, wie toll personalisierte Werbung ist und wie sehr Amazon und Google im Interesse der Konsumenten handeln (Artikel hinter Paywall). Im Januar lud Wegner die Facebook-Chefin Sheryl Sandberg in Davos ein, auf einer Veranstaltung mit dem Titel „The Power of Platforms: A New Digital Business Model“ zu diskutieren. Wenn Vermarktung und Redaktion so nahe beieinander steht, erstaunt es nicht, dass Facebook in diesen Verlagen ohne Bedenken auf allen Seiten mithorchen darf.
Beide Verlage nennen auf Nachfrage als Grund für den flächendeckenden Einsatz des Trackingpixels ein harmloses Beispiel: Sie wollen Werbeanzeigen für Abo oder Newsletter auf Facebook für die eigenen Seitenbesucher schalten. Das allein erscheint aber wenig überzeugend. Die Interessen von monatlich 13 Millionen Nutzern bei Zeit Online erscheinen wertvoller als ein wenig Abowerbung und dürften ja bereits über den eigenen Vermarkter für Werbung verwendet werden. Da bleibt also einiges unklar.
Zeit und Gruner + Jahr haben über ihre Presseabteilungen bestätigt, dass man den Einsatz der Facebook-Tracker trotz der umfangreichen Datenweitergabe für richtig und legal hält.
Frei von Facebook-Trackern sind einige technikaffine Portale wie Gamestar, GMX und Heise: Insbesondere der Heise-Verlag setzt sich bereits seit Jahren dafür ein, dass redaktionelle Einbettungen (z.B. Tweets oder Like-Buttons) ohne direkten Kontakt zu externen Servern genutzt werden können und stellt das Tool Embetty auch anderen Verlagen zur Verfügung. Probleme mit der Vermarktung habe man wegen dem Facebook-Verzicht nach eigenen Angaben nicht.
Name | Startseite | Artikelseite |
---|---|---|
Apotheken Umschau | ✅ | ✅ |
Auto Bild | 😡 | 😡 |
Auto Motor Sport | 😡 | 😡 |
Bento | 😡 | 😡 |
berlin.de | ✅ | ✅ |
Brigitte | 😡 | 😡 |
Bunte | 😡 | 😡 |
Business Insider | 😡 | 😡 |
Chefkoch | 😡 | 😡 |
Chip | 😡 | 😡 |
Computerbild | 😡 | 😡 |
desired | ✅ | 😡 |
Eltern | 😡 | 😡 |
Entertainweb | 😡 | 😡 |
essen & trinken | 😡 | 😡 |
finanzen.net | ✅ | 😡 |
Finanzen100 | 😡 | 😡 |
fit for fun | 😡 | 😡 |
Focus | 😡 | 😡 |
Freenet | ✅ | 😡 |
Gala | 😡 | 😡 |
Gamestar | ✅ | ✅ |
GIGA | 😡 | 😡 |
GMX | ✅ | ✅ |
gofeminin | 😡 | 😡 |
Heise | ✅ | ✅ |
Kicker | 😡 | ✅ |
Kino.de | 😡 | 😡 |
Lecker | 😡 | 😡 |
mein schöner Garten | 😡 | 😡 |
Moviepilot | 😡 | 😡 |
Netdoktor | ✅ | ✅ |
Netmoms | 😡 | 😡 |
news.de | 😡 | 😡 |
Spiegel | ✅ | 😡 |
Stern | 😡 | 😡 |
T-Online | ✅ | 😡 |
Transfermarkt | 😡 | 😡 |
TV Movie | 😡 | 😡 |
TV Spielfilm | 😡 | 😡 |
web.de | ✅ | ✅ |
wetter.de | 😡 | 😡 |
wetter.com | ✅ | ✅ |
Watson | 😡 | 😡 |
Wunderweib | ✅ | ✅ |
Zeit Online | 😡 | 😡 |
Für diese Liste nahm ich die ersten 45 Websites mit regelmäßigen redaktionellen Inhalten aus der AGOF-Liste „Digital“ vom April 2019 als Grundlage.
Und schließlich noch ein kurzer Blick auf die Sender: Hier lässt sich beruhigt feststellen, dass die Öffentlich-Rechtlichen ihren Datenschutz im Griff haben. Aber die Privatsender verkaufen ihre Zuschauer an Facebook – wenn auch zu geringerem Anteil als die Verlagshäuser.
Name | Startseite | Artikelseite |
---|---|---|
3sat | ✅ | ✅ |
ARD | ✅ | ✅ |
Arte | ✅ | ✅ |
BR | ✅ | ✅ |
hr | ✅ | ✅ |
Kika | ✅ | ✅ |
MDR | ✅ | ✅ |
NDR | ✅ | ✅ |
Phoenix | ✅ | ✅ |
Radio Bremen | ✅ | ✅ |
rbb | ✅ | ✅ |
SR | ✅ | ✅ |
SWR | ✅ | ✅ |
WDR | ✅ | ✅ |
ZDF | ✅ | ✅ |
Name | Startseite | Artikelseite |
---|---|---|
DMAX | ✅ | ✅ |
Kabel eins | 😡 | 😡 |
Maxx | 😡 | 😡 |
MTV | ✅ | ✅ |
n-tv | ✅ | ✅ |
Nick | ✅ | ✅ |
ProSieben | 😡 | 😡 |
RTL | 😡 | 😡 |
RTL II | 😡 | ✅ |
Sat.1 | 😡 | 😡 |
Sky Sport | 😡 | 😡 |
Sport1 | 😡 | ✅ |
Vox | 😡 | 😡 |
Stand der Listen ist April/Mai 2019.
Natürlich kann sich der/die Einzelne technisch gegen dieses Tracking schützen. Sinnvolle Empfehlungen findet man bei Digitalcourage oder bei dem Sicherheitsblogger Mike Kuketz.
Die systematische Auswertung unserer persönlichen Mediennutzung durch Facebook ist aber kein privates Problem, es hat eine gesellschaftliche Dimension. Daher sollte das Problem direkt bei den Verlagen gelöst werden.
Die Politik ist diesmal nicht schuld – mit der DSGVO haben Betroffene ein scharfes Schwert in der Hand. Eine Beschwerde an die Behörde ist kostenlos und unkompliziert. Mehr dazu in meinem Beitrag „Facebook-Tracker erkennen und dagegen vorgehen„.
Klar ist aber auch: Journalismus muss bezahlt werden. Wenn die Auflagenzahlen gerade bei den Lokalblättern nicht so dramatisch nach unten gehen würden, hätten viele Verlage auch mehr Spielraum für kostenlose Basisinformationen auf der Website. Sobald die ersten Urteile gegen den Einsatz von Facebook-Trackern gefallen sind, werden viele Verlage und Vermarkter zu einer sogenannten Consent-Lösung übergehen: Das bedeutet, dass man die Seite erst lesen kann, wenn man der Datenweitergabe an Facebook zugestimmt hat. Immerhin wissen die Leser dann, dass ihre Daten weitergegeben werden. Aber das Problem für die Gesellschaft bleibt: die Mediennutzung wird dann weiterhin zentral und personenbezogen erfasst. Dann helfen nur neue Finanzierungsmodelle.
Dieser Artikel erschien zeitgleich bei rufposten.de, onlinejournalismus.de und netzpolitik.org.
Disclaimer: Ich habe mich hier auf den Facebook-Tracker und auf Medien-Websites konzentriert. Dass andere Werbenetzwerke – etwa jenes von Google – ähnlich funktionieren und andere Websites oder Apps oft noch problematischer sind, ist mir klar. Der Süddeutsche Verlag (Süddeutsche Zeitung) gehört aktuell zu meinen Auftraggebern.
Update 6. Juni: Die übersehene Neue Osnabrücker Zeitung eingefügt.
Update 9. Juni: Die übersehene Stuttgarter Zeitung eingefügt.
]]>
Das Chrome-Plugin Map Switcher extrahiert die gerade auf einer Karte angezeigten Geokoordinaten und ermöglicht es, dann die selben Koordinaten auf einer Vielzahl von anderen Karten- und Bild-Diensten anzeigen zu lassen. Natürlich ist das schon aufgrund der Zoomstufen nicht immer 100% passend, aber sehr praktisch.
Unter den angezeigten Diensten ist auch das Tool Geohack der Wikimedia Foundation. Dieses wird in der Wikipedia benutzt, um zu den Koordinaten eines Ortes verschiedene Kartendienste anzuzeigen. Seine super-simple Eingabemaske lässt sich aber auch direkt aufrufen. Ist dort die Position in Längengrad und Breitengrad einmal eingegeben, lässt sie sich für eine umso größere Anzahl an Karten- und Satellitenbilddiensten nutzen, darunter auch spezielle regionale Anbieter.
Eine ähnliche Metasuche bietet Michael Bazzells Seite IntelTechniques an. Dort lassen sich die Koordinaten auch an alle Webseiten gleichzeitig übergeben („Submit all“), die sich dann in verschiedenen Browsertabs öffnen.
Alle drei Metasuchen unterscheiden sich bei den von ihnen abgefragten Websites. So fragen Map Switcher auch die Flickr-Fotosuche ab, IntelTechniques dagegen zum Beispiel Open Street Cam.
Ergänzungen gerne in den Kommentaren. And here’s an English version of this blog post.
]]>Schon seit einigen Jahren boomt die Verwendung von Videos mit Text. Teilweise werden damit kurze Videogeschichten erstellt, die auch ohne Ton funktionieren können (sogenannte Stories), teilweise aber auch Teaser, mit denen man größere Geschichten auf Social-Media-Plattformen bewerben kann. Natürlich kann man die Videos mit den Apps der großen Plattformen direkt produzieren – aber die unabhängige Produktion hat einige Vorteile. Wer kein Medienhaus mit eigener Videoabteilung und entsprechender Erfahrung im Betexten von Videos hat, für den gibt es einen dritten Weg: professionelle Onlinetools von Drittanbietern, die sich auf die schnelle Herstellung von solchen Kurzvideos spezialisiert haben. Das hat mehrere Vorteile:
Deshalb hier mein ausführlicher Test von sechs Onlinetools mit Beispielen. Nicht zuletzt sollen auch die Teilnehmer/-innen meiner Kurse damit schneller das passende Tool finden. Wer meinen großen Scrollytelling-Tool-Test kennt, der ahnt, dass es erneut die wunderbar kurze Freiluft-Tanz-Geschichte sein wird, die ich in allen Tools ausprobiert habe.
Adobe Spark (meine Empfehlung für solide Stories in 16:9 und 1:1)
Animoto
Magisto (meine Empfehlung für schnell erstellte Teaser/Collagen ohne Text)
Rocketium
Typito (meine Low-Budget-Empfehlung)
Wave (meine Empfehlung für Stories ohne O-Ton)
Adobe Spark kennen manche vielleicht schon von meinem Scrollytelling-Test, denn es gibt neben dem Online-Videoeditor auch noch einen Multimedia-Editor, der für scrollbare Geschichten geeignet ist. Außerdem gibt es noch einen Grafikeditor für Social-Media, den ich mir nicht angeschaut habe. Und man muss sagen: Der Videoeditor gefällt mir erheblich besser als der Multimediaeditor. Nur der Einstieg ist steinig: Bei jedem Log-In muss man teilweise minutenlang Google Captchas ausfüllen. Hat man das einmal geschafft, kann man allerdings mit Spark so schnell wie mit keinem anderen Editor seine eigene Geschichte bauen (die automatischen Edits von Magisto ausgenommen). Das Tool ist extrem auf die notwendigsten Dinge fokussiert. In einem klassischen Timeline-Editor fügt man immer neue Abschnitte hinzu. Eine Besonderheit ist, dass der Videoupload gleich zu einem Trim-Fenster führt – dadurch wird ein Workflow mit Original-Clips erleichtert (die sollten natürlich nicht zu lang sein). Danach kann man Titel oder Untertitel hinzufügen und intuitiv an sechs Stellen positionieren, die Ausrichtung passt sich automatisch an. Da gab es allerdings einen nervigen Bug, bei dem die Schriften zu Kauderwelsch wurden, sobald man die Texteingabe beendet hatte. Beim erneuten Editieren und beim Ausspielen verschwand das zum Glück.
Eine Möglichkeit zum Ändern der Textgröße habe ich vermisst, so ist der kurze Text im zweiten Interview doch arg groß.
Die Musikauswahl ist sehr dünn (unter 40 Songs), aber man kann eigenes Material hochladen. Sehr einfach ist die Lautstärkeregelung gelöst: Mute stellt den Clip stumm (man hört nur die Musik), Soft stellt den Clip leiser als die Musik und Loud stellt den Clip lauter als die Musik. Das reicht aus!
Außerdem gibt es einige Flairs, die vor allem die Schriftart ändern und eine Split-Screen-Variante, bei der man mehr Text hat. Das gab es sonst nur bei Animoto und Wave.
Großartig ist aber bei aller Optionsarmut, dass man eine sehr einfache und intuitive Möglichkeit hat, das visuelle Material zu zoomen und zu verschieben. So ist beim problemlosen Wechsel auf das 1:1-Format eine ordentliche Anpassung der Bildmitten möglich. Das ging sonst nur bei Animoto und Wave.
Das Ausspielen ging flott in wenigen Minuten, leider gibt es neben dem 16:9 nur noch 1:1, aber man arbeitet offensichtlich an einer Hochkantoption.
Hier mein Spark-Video in Querformat:
Und hier Spark in 1:1:
Fazit: Extrem schneller und intuitiver Editor, mit dem man auch Originalmaterial in unter einer Stunde in einen Clip verwandelt hat. Trotz Funktionsarmut sind alle wichtigen Optionen umgesetzt. Toll ist die intuitive Anpassung der Bildmitten, deshalb ideal fürs Ausspielen in 16:9 und 1:1. Kostenlos mit dem Spark-Logo, mit eigenem Logo für 12€ im Monat zu haben. Im Preis-Leistungsverhältnis daher das beste Tool im Test. Für iOS gibt es außerdem eine App, die Android-App ist angekündigt.
Animoto ist einer der ältesten Clouddienste für Videoschnitt. Tatsächlich merkt man dem Platzhirschen eine hohe Usability an: Man kann sehr schnell starten, in dem man aus Templates einen Beispielfilm auswählt (u.a. Rezepte, Reisestory, Listical oder Tutorial) und den Inhalt mit seinem eigenen Material ersetzt. So kommt man leichter in einen kreativen Prozess. Wie bei den anderen Tools gibt es die Option, Stockfotos zu verwenden (hier von Getty). Das Einsetzen von Inhalten aber auch das Positionieren von Texten geht sehr einfach und intuitiv mit Drag and Drop. Texte lassen sich mit Schiebregler kleiner und größer machen, besonders toll ist die intuitive Veränderung auch von Fotos und Videos mit Maus und Schieberegler. So kann die richtigte Bildmitte für unterschiedliche Ausspielformate gefunden werden – das ging sonst nur bei Adobe Spark und Wave.
Besser als bei anderen Tools ist auch die Aufteilung von Storyboard und Abschnittseditor gelöst: Die wichtigsten Sachen wie Texte, Lautstärke und Fotos kann man nämlich sowohl in der Übersicht als auch im einzelnen Abschnitt ändern. Gut gefallen hat mir der Hintergrundschalter: Man kann Fotos auf Fullscreen, Fit to Frame und Crop left/right stellen. Mit letzterem kann man längere Texte in einem farbigen Kasten unterbringen, während das Foto nur die Hälfte des Screens ausfüllt. Richtig doof ist dagegen, dass Videos unveränderbar eine halbe Sekunde vor Ende abgeblendet werden, das muss man beim Schnitt berücksichtigen. Obwohl die Lautstärke der Hintergrundmusik abgeblendet wird, fehlt bei Szenen mit Musik eine Option, die Hintergrundmusik ganz zu deaktivieren, das haben Rocketium und Spark besser gelöst. Bei den Formaten fehlt leider hochkant. Und man kann diese Formate nicht in einem Schritt ausspielen, sondern muss nochmal in den Editor zurück, um das umzustellen und dann neu auszuspielen.
Der Editor und auch das Ausspielen gehen flüssig und ohne Verzögerung vonstatten. Im fertigen Video sind die Texte angenehm animiert und wirken allgemein sehr professionell.
Hier mein Animoto-Testvideo in 1:1:
Fazit: Sehr intuitiver und schneller Editor mit der wichtigen Möglichkeit zur Bildausschnitt-Einstellung. Im Funktionsumfang ähnlich wie Spark, nur dass Spark Hintergrundmusik auch ganz ausblenden kann. Die monatlichen Preise sind leider nicht besonders gut, für 20€ hat man immer noch eine Animoto-Einblendung am Schluss, für Videos ohne Logo muss man 35€ hinlegen. Bei jährlicher Zahlung gibt es aber ordentlich Rabatt. Und es gibt eine zweiwöchige Trial-Option mit allen Funktionen. Wegen des hohen Preises keine Empfehlung – wenn man nicht so viel Wert auf die schöne Schriftdynamik legt, würde ich eher zu Spark raten.
Magisto ist eine der Plattformen, die Videos und Fotos mit Hilfe von Algorithmen bewerten und automatisch eine Geschichte daraus bauen. Das Ergebnis ist relativ gut, wenn man schnell so etwas wie einen Trailer bauen möchte.
Auch bei Magisto kann man aus verschiedenen Formen eine auswählen, die dann auch z.B. die Schriftart bestimmt – bei mir war es die Voreinstellung „Storytelling“. Dann habe ich alle vorbereiteten Elemente in einem Satz hochgeladen und nach wenigen Minuten konnte ich mir ein Video abholen, das überraschend brauchbar war. Aus ein paar hundert vorlizensierten Tracks kann man Musik auswählen (leider ohne Suchfunktion), aber auch eigene hochladen. Richtig toll ist, dass der Schnitt und sogar das Ende mit der Musik synchronisiert ist. So entsteht zusammen mit den animierten Übergängen ein ziemlich schickes, dynamisches Ergebnis.
Erster Schnellwurf – das automatisch erstellte Video in quer:
Ebenfalls automatisch erstellt: Das Hochkant-Video.
Es ist zwar ganz ok, dass Magisto das Querformat-Material so geschickt und vielseitig ins Hochkantformat transformiert, aber man hat leider keine Einstellungsmöglichkeiten für Ausschnitt und Bildmitte. Deshalb sollte man besser gleich passendes Material hochladen. Entsprechend eignet sich das Tool nur sehr bedingt für die gleichzeitige Herstellung von Clips in beiden Formaten, das ist bei Animoto, Spark und Wave besser gelöst. Das quadratische 1:1 fehlt noch, aber da die Option schon sichtbar ist, darf man darauf hoffen, dass es das bald gibt.
Trotz der automatischen Videoerstellung hat man viele Optionen, um manuell nachzubessern. Im Prinzip könnte man sein Video auch komplett selbst erstellen, aber dafür fand ich die Bearbeitungsmöglichkeiten etwas zu schwach. So kann man weder Bildausschnitt noch Textfarbe wählen und beim freien Platzieren von Texten hat man keine Option für die Abschattung der Textbox. Und auf jede Gesamtvorschau des Gesamtvideos wartet man 30-60 Sekunden. Ändert man das Video danach, muss man bekloppterweise eine Kopie des Projekts anlegen.
Und hier schließlich meine selbst editierte Fassung:
Fazit: Ideal für dynamische Teaser mit wenig Text, die sehr schnell erstellt werden müssen und bei denen es nicht so sehr auf Inhalt und Text ankommt. Nicht so gut für Stories, die stärker mit Untertiteln, Textblöcken und fester Erzählstruktur arbeiten, vielleicht sogar der umständlichste Editor im Test. Magisto kostet rund 120$ im Jahr (wenn man von dem Spartarif „Premium“ absieht, der keine Textbeschriftung erlaubt). Leider gibt es keinen Monatstarif und ohne Kreditkarte kann man kein Trial starten.
Ok, das Logo von Rocketium sieht aus wie von 2002, aber der Editor ist dann doch moderner. Auch hier geht man in zwei Schritten voran: Zuerst baut man in einem Basiseditor die Geschichte Element für Element auf, wobei hier die Texte und auch die Videolängen festgelegt werden. In einem zweiten Schritt kann man dann das Finetuning machen: Das Theme und die Musik ändern, Position und Länge der Texteinblendungen einstellen und das Ausgabeformat umstellen. Das ist schön, weil man zuerst den logischen Aufbau der Geschichte macht und dann am sichtbaren Ergebnis kreativ werden kann. Schnell kann man z.B. mal einen anderen Stil oder das Hochkantformat ausprobieren. Nachteilig ist dabei, dass man für jede kleine Textänderung wieder zurück zum Basiseditor muss. Wobei: Das mit dem Stil hat bei mir nicht funktioniert, die Bilder blieben schwarz. Allgemein war Rocketium etwas instabil, ich musste öfters mal die Seite neu laden.
Eine weitere Besonderheit von Rocketium ist, dass für einen Abschnitt mehrere aufeinanderfolgende Textabsätze möglich sind. Praktischerweise stellt man nur die Gesamtlänge der Texte ein, die Absätze werden dann gleichmäßig darauf verteilt (im Expert-Abo kann man auch die Dauer der einzelnen Absätze einstellen). Die Texte sind immer abgeschattet und dadurch gut lesbar. Außerdem hat man etwas mehr Einstellungsmöglichkeiten als bei anderen Tools: neben neun Textpositionen und Musik z.B. auch die genaue Lautstärke in einzelnen Abschnitten (sowohl Videolautstärke als auch und durchgehende Musiklautstärke) oder auch Schriftarten- und farben. Das einzige, was man leider nicht einstellen kann, ist die Dauer der Überschriften – die fahren wie in meinem Testbeitrag viel zu schnell aus dem Bild.
Etwas nervig ist leider der Videotrimmer: Wenn man einmal gekürzt hat, kann man das nicht mehr rückgängig machen, sondern muss den Abschnitt löschen und das Video neu hochladen.
Toll ist auf den ersten Blick die Formatvielfalt: 16:9, 9:16, 1:1, 0.8:1 und 612:230. Allerdings fehlt hier auch wie bei Magisto die Option, die ideale Bildmitte festzulegen, so dass beim Umschalten zwischen den Formaten schnell das wichtige Detail weggeschnitten wird. Deshalb auch hier: Besser nur in einem Format starten (1:1 lässt sich als zweite Option meist mitplanen) und das Material vorher manuell in diese Größe bringen.
Fazit: Rocketium bringt zwar viele Optionen, wirkt aber an manchen Punkten auch etwas unausgereift. Bei dem hohen Preis von 49$ monatlich bedauerlich. Dafür bietet es alle Formate, die man sich wünschen kann. Mit der Unterteilung in Absätze kriegt man auch längere Stories gut für unaufmerksame Zielgruppen aufbereitet, vorausgesetzt man verzichtet auf Überschriften. Mit Logo-Einblendung von Rocketium lässt sich das Tool für 10 Videos im Monat dauerhaft kostenlos nutzen.
Typito könnte der Geheimtipp in meinem Test werden, denn vieles funktioniert hier bei tollem Preis ziemlich gut. Der Editor ist hier nicht wie bei anderen Tools in zwei Teile getrennt, sondern man sieht nach dem Hochladen der Elemente eine Timeline, in der man die Elemente arrangieren kann. Typito ist nicht nur seinem Namen nach ein Schriftkünstler: nur Wave hat ähnlich schöne und vielseitige Schriftoptionen: Größe, Farbe und Breite sind frei wählbar, die Styles sehr vielseitig, oft zweifarbig und teilweise mit Rahmung. Und auch viele Ein-/Ausblendeffekte gibt es. Auf der Timeline lassen sich die Schriftblöcke frei anordnen, es ist das einzige Tool, dass gleichzeitig mehrere Texteelemente unabhängig voneinander steuern kann. Ebenfalls einzigartig ist die freie Verwendung von Logos/Fotos oder Formen (z.B. Sprechblasen) zusätzlich zum Hintergrundbild als Element, z.b. als kleineren Texthintergrund (Farbe und Transparenz frei wählbar). Auch die Fotos lassen sich leicht animieren. Wie bei Rocketium kann man hier auch die Musik für jeden Abschnitt eigenständig regeln. Das Musikangebot ist allerdings ein Witz, es gibt nur 8 Stücke, deren CC-Lizenz man bei Veröffentlichung selbst nennen muss. Aber das ist nicht schlimm, da man selbst Musik hochladen kann.
Durch die vielen Einstellungsmöglichkeiten ist man allerdings auch etwas länger (in meinem Fall fast zwei Stunden) beschäftigt. Eine gute Hilfsfunktion mit kleinen Videos und eine Undo-Funktion runden das Tool ab.
Ein paar Schwachpunkte gibt es allerdings: Supernervig ist es, wenn man in ein fertiges Stück nochmal einen Abschnitt einfügt. Dann verschieben sich zwar folgende Abschnitte, aber nicht die Texte! Und wie bei einigen anderen Tools hat man keine Möglichkeit, die Bilder zu verschieben. Auch hier muss man also vorher passend für sein Ausgabeformat beschneiden.
Die Ausgabe braucht etwas Zeit, ca. 5 Minuten. Braucht man dann noch ein andere Format, z.B. hochkant, ist das im Prinzip schnell umgestellt – aber eigentlich muss man eben die Schriftgrößen und die Bilder nochmal neu machen. In meinem Hochkant-Beispiel hab ich nur die Textgrößen neu eingestellt. Typito kann 16:9, 9:16, 1:1 und letztere zwei nochmal als Letterbox-Variante, bei denen die Querformat-Elemente voll angezeigt werden, so dass der entstehende schwarze Rand für Texte genutzt werden kann.
Hier meine Beispiele (Musik jeweils: Pacific Sun von Nicolai Heidlas, Attribution Creative Commons 4.0 Lizenz). Einmal im Querformat:
Und hier zur Abwechlsung mal wieder hochkant – das Bildmaterial hätte man wie gesagt vorher nochmal umarbeiten müssen.
Fazit: Ziemlich tolles Tool mit wenigen Schwächen, das vor allem bei Schrift und freier Gestaltung viele andere Tools abhängt, aber dafür kein Ergebnis unter einer Stunde produziert wie z.B. Spark. Die bestehenden Schwierigkeiten bei Musik und Bildzentrierung lassen sich immerhin mit guter Planung beheben. Das beste ist aber der flexible Preis: Kostenlos sind alle Videos mit Typito-Logo. Für 5$ kann man das Logo entfernen. Und es gibt verschiedene monatliche Abos mit noch besseren Preisen, z.B. bekommt man für 25$ acht Videos ohne Logo.
Tipp: Je nach Workflow und Vorkenntnissen lassen sich die Nachteile der fehlenden Bildpositionierung auch dadurch beheben, dass man die relativ leichten Schnittarbeiten in einem Standard-Schnittprogramm wie z.B. Magix ausführt bzw. ausführen lässt und nur die Titelarbeit (die eigentliche Stärke von diesem Tool) auf dem fertigen Video durchführt.
Wave ist eines der besten Tools – man braucht nur eine Weile, bis man das merkt. Das Tool ist an vielen Stellen etwas unintuitiv. So kann man nicht einfach auf die Timeline klicken oder das Video mit der Leertaste starten, wie man es aus so vielen anderen Programmen und Tools kennt. Auch die Vorlagen fand ich nicht sonderlich nützlich. Und was sind das für komische Symbole bei der Schriftanimation? Nach einiger Zeit gewöhnt man sich aber an die Eigenheiten und erkennt, dass Wave Video vielleicht am allerbesten für den professionellen Einsatz geeignet ist. Es vereint als einziges Tool folgende drei Punkte:
Hinzu kommt eine hilfreiche Brand-Verwaltung, mit der größere Firmen oder Verlage die Schriften, Farben und Logos zum Beispiel für eine Serie festlegen können. Weitere Funktionen, die es bei den anderen Tools nicht gab, war das Rotieren und Spiegeln von Fotos (gut für die Arbeit mit Originalmaterial), einen Bild-Abdimmer (auch mit Farbstich) und das Beschneiden von Bildern, um beliebig Raum für farbigen Hintergrund z.B. für längere Textfelder zu schaffen. Ebenfalls einzigartig ist die coole Linienfunktion bei Texten: Man trennt das Textfeld in mehrere Zeilen auf, für die dann eine Verzögerung eingestellt werden kann. So hat man einen sehr angenehmen Lese-Effekt (schön sichbar bei meinem Abschnitt mit den Terminen). Am Schluss gefiel mir noch die vorbereitete Option für eine Logoanimation. Vor allem die Arbeit mit den Linien verursacht aber etwas mehr Zeitaufwand, so dass man knapp über eine Stunde für ein kurzes Video brauchen dürfte. Am Ende kann man aus einer sehr umfangreichen Musikauswahl eine akustische Untermalung auswählen.
Leider gibt es aber auch bei Wave zwei richtig schlechte Sachen: Zum einen hat das Tool genauso wie Animoto das kurze Interviewvideo zu früh ausgeblendet. Zum anderen wird die Hintergrundmusik nicht automatisch ausgeblendet, wenn ein O-Ton-Video kommt. Und das lässt sich selbst manuell nicht beheben: Man kann eigentlich Musik nur manuell stoppen und später an ähnlicher Stelle fortsetzen. Ich habe versucht, hinter die Interviews noch ein leises Musikstück zu legen – das geht – aber da die Musik nicht durchläuft, klingt das sehr holprig.
Hier ist mein Beispiel mit Wave in Querformat:
Und hier mein Wave-Video im Hochformat:
Fazit: Das einzige Tool, das alle Formate mit guten Textoptionen und der wichtigen Bildpositionierung vereint. Daher sehr zu empfehlen für professionelle Anwender, die in allen drei Formaten Videos ohne O-Töne produzieren wollen. An die ungewohnte Bedienung gewöhnt man sich schnell, so dass als einziger Schwachpunkt die Probleme mit der Musikabblendung bleiben. Anwender, die neben der Hintergrundmusik auch O-Ton verwenden, würde ich eher zu Typito oder Spark raten. Der Preis liegt mit 39$ pro Monat im oberen Feld.
Tipp: Je nach Workflow und Vorkenntnissen lassen sich die Nachteile bei der Musikabblendung und der Bedienung auch dadurch beheben, dass man die relativ leichten Schnittarbeiten in einem Standard-Schnittprogramm wie z.B. Magix ausführt bzw. ausführen lässt und nur die Titelarbeit (die eigentliche Stärke von diesem Tool) auf dem fertigen Video durchführt.
Zwei Tools habe ich mir kurz angeschaut, aber aus guten Gründen nicht weiter getestet:
Moovly erinnert sehr stark an ein normales Timeline-Schnittprogramm wie der gute alte Moviemaker. Natürlich kann man mit diesem Online-Tool auch Text in Filme einfügen, aber es ist mühsam. Damit fällt es weit hinter Möglichkeiten und Komfort eines echten Desktop-Schnittprogrammes zurück. Für Einsteiger empfehle ich da eher iMovie oder Openshot, für Fortgeschrittene Magix Video Deluxe und Profis wissen eh schon, was ihr Lieblingstool ist (z.B. Premiere oder Finalcut).
Renderforest ist eine Plattform, bei der man immer mit einem Template starten muss. Diese sind sehr stark auf Marketing ausgerichtet, so dass man als Journalist kaum fündig wird. Für Werbetrailer aber ein tolles Tool.
Die reine Mobile-Produktion habe ich hier nicht berücksichtigt. Neben den bekannteren Schnitt-Apps, die natürlich auch Stories mit Text erstellen können, gibt es auch auf Betextung spezialisierte Apps wie Vidlab (iOS) oder Gravie (iOS).
Danke an Steven Kryger, in dessen Übersichtsartikel ich einige mir unbekannte Tools gefunden habe: 14 Tools for Marketers to Quickly Make Engaging Videos for Social Media
]]>Wie große Unternehmen aus allen Branchen – darunter auch der Spiegel und die Zeit – Kundendaten rechtswidrig an Facebook geben und dort unkontrolliert Schattendaten entstehen, für die keiner zuständig sein will
Vor einigen Tagen habe ich Datenschutzbeschwerde und Strafantrag gegen Booking.com eingereicht. Das Unternehmen hatte meine vertraulichen Buchungsdaten, darunter meine E-Mail und die Buchungsorte Wien und Bern an Facebook weitergereicht. Das ist nicht gerade das, was man an Diskretion im alten Hotelgewerbe gewohnt war. Allerdings ist Booking.com bei weitem nicht das einzige Unternehmen, das Kundendaten an Facebook ohne Einwilligung der Nutzer weitergibt.
Eigentlich machen das alle Unternehmen, die eine pfiffige Marketingabteilung und wenig ethische Bedenken haben. Im Journalismus leider auch Spiegel Online und Zeit Online.
In meiner Recherche habe ich diese drei Unternehmen exemplarisch untersucht – und bin auf ziemlich absurde Sachen gestoßen.
Bei diesem Tool von Facebook werden Unternehmen beim Sammeln von Kundendaten unterstützt und können anschließend personalisierte Werbung ausspielen. Dabei werden die Unternehmen unter anderem angeregt, große Mengen gehashter Kundendaten hochzuladen. Die Identifier (z.B. E-Mail, Telefonnummer) sind durch das Hashen nicht mehr direkt lesbar, können aber mit den bei Facebook gespeicherten Nutzerangaben abgeglichen und bei Übereinstimmung erkannt werden. Alternativ geschieht die Nutzerverknüpfung mit eingebetteten „Pixeln“ (diese auch „Retargeting Tags“ genannten Tracker sind meist nicht Pixel, sondern Javascriptcodes von Facebook, die auf anderen Websites eingebettet sind, so dass Facebook Informationen über deren Besucher erhält).
Die größere Datenweitergabe erfolgt aber nicht durch diesen Nutzerabgleich: Mit dem Tool werden die Kunden/Facebook-User auch mehr oder weniger automatisiert Zielgruppen zugeordnet, die auf deren Aktivitäten aufbauen. Meist sind das Website-Aktivitäten, z. B. wenn sie etwas gekauft haben (so wie ich meine Hotelübernachtungen in Wien und Bern). Aber auch App-Nutzung oder Reallife-Aktivitäten wie der Aufenthalt an bestimmten Orten können als Parameter dienen. Auch hierzu werden Tracker von Facebook in die Websites der Unternehmen eingebunden: So kann Facebook diese Informationen selbst sammeln und hilft bei der Erstellung dieser Zielgruppen mit seiner Datenerfahrung mit.
Anschließend werden für die Zielgruppen zugeschnittene Anzeigen geschaltet. Spiegel und Zeit haben die Tracker beispielsweise in ihren Aboseiten integriert, vermutlich um Bestellabbrecher neu bewerben zu können.
UPDATE: Zeit Online trackt ALLE Artikel auf seiner Website mit dem Facebook-Pixel, nicht nur spezielle Seiten wie das Abo. Das ist ein Wahnsinn, was da an Interessen personenbezogen bei einem Dritten gespeichert wird. Das sollte sofort gestoppt werden.
Das Custom-Audiences-Programm von Facebook ist erheblich problematischer als klassische Werbecookies, weil die gesammelten Daten noch eindeutiger einer realen Person zugeordnet werden können. Beim Tracking über Kundenliste kommen drei weitere Probleme hinzu:
Das Tracking über Kundenliste fand ich immerhin nur bei booking.com, nicht bei den zwei Verlagen.
Facebook stellt das Programm gegenüber den Unternehmen so dar, dass es sich dabei um eine Auftragsverarbeitung handelt, also außerhalb der eigenständigen datenschutzrechtlichen Verantwortung Facebooks liegt.
Anders hat Anfang 2018 das Verwaltungsgericht in Bayreuth geurteilt: Facebook hat bei dem Marketingtool so viel eigenen Entscheidungsspielraum, dass es eigenständig verantwortlich ist. Daher gelten die normalen, strengen DSGVO-Regeln für eine Datenweitergabe an Dritte. Darunter ein volles Auskunftsrecht der Betroffenen über diese Daten.
Viele Unternehmen stellen es dagegen in den Datenschutzinformationen andersherum dar: als sei allein Facebook für das Tracking und die Datensätze verantwortlich (von mir fett hervorgehobene Passagen):
Spiegel Online:
Facebook Remarketing/Retargeting: Wir haben in unseren Angeboten, wo passend, Remarketing-Tags des sozialen Netzwerks integriert. Wenn Sie auf Facebook angemeldet sind, erhält die Plattform die Information, dass Sie unsere Seite besucht haben, wodurch wir Sie mit Werbung auf Facebook ansprechen können. Die Übermittlung Ihrer Daten als Facebook-Nutzer wird in der Datenschutzerklärung des Netzwerks selbst geregelt. (…)
Auf unseren Seiten ist das Custom Audiences Retargeting-Pixel (Javascript-Code) des sozialen Netzwerks Facebook (…) integriert. (…) Das Verfahren dient dazu, dass wir auf Facebook an ein definiertes Publikum Werbeanzeigen ausspielen können. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seite keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten.
Technisch ist das leider korrekt: Beim Einsatz von Pixeln, aber vor allem bei Javascripteinbettungen, wissen die Unternehmen nicht, was Facebook alles sammelt. In einer normalen Welt würde ein Unternehmen die Datenerfassung der eigenen Kunden durch andere Unternehmen natürlich vertraglich eng begrenzen. Da das nicht möglich ist, sollte man das Tool einfach nicht einsetzen.
Rechtlich ist die Haltung von Spiegel und Zeit aber falsch. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat das in einem Leitfaden zusammengefasst: Das Unternehmen trägt beim Custom-Audiences-Tool die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Sammlung und Übertragung, nicht Facebook. Außerdem sei das Programm nur dann zulässig, wenn eine informierte Einwilligung vorliegt (egal ob mit „Pixel“ oder mit Kundenliste gearbeitet wird). Eine Erwähnung in den Datenschutzbestimmungen reicht also nicht aus, die Datenweitergabe von allen drei hier untersuchten Unternehmen ist nach dieser Auffassung rechtswidrig. Diese müssen nach DSGVO den Kunden detailliert informieren, welche Daten sie warum an Facebook geben und ihn explizit um freiwillige Zustimmung fragen. Das VG Bayreuth erklärt auch warum: Die Einwilligung sei leicht beim Kunden geholt, der Schutz seiner Persönlichkeitsrechte überwiege. Das gilt nach meinen Ermessen umso mehr, als der betroffene Nutzer gerade bei dem Custom-Audiences-Programm die Daten danach nicht mehr kontrollieren kann und auch nichts von der Weitergabe erfährt, wie ich noch zeigen werde. Die Unternehmen wissen schließlich, an welche Problemfirma sie ihre Kunden hier ausliefern. Unverständlich ist aber in jedem Fall, dass die Unternehmen nicht wenigstens darüber aufklären, auf welchen Seiten die Tracker zu welchem Zweck eingebunden sind und welche Zielgruppen und Anzeigen daraus generiert werden sollen. Denn immerhin in dieser Sache wissen sie Bescheid.
Von einer „Zuordnung zu Zielgruppen“ zu sprechen, ist dabei eine etwas beschönigende Perspektive. Aus Sicht der Nutzer wird ganz einfach Konsumverhalten außerhalb der Plattform gesammelt und dann dauerhaft personenbezogen gespeichert. Facebook erfährt, dass ich Hotels in Wien und Bern buche und dass ich mich für ein Abo beim Spiegel oder der Zeit interessiert habe – ohne dass ich das jemals auf Facebook kundgetan habe. Jede Targeting-Maßnahme eines Unternehmens legt bei Facebook ein paar neue Daten oben drauf. Es ist allein unternehmerisch ein Irrsinn, freiwillig so viele Details an Facebook zu liefern, wo die Daten zentral zusammengeführt werden und auch die Konkurrenz erfreuen (siehe unten). Aber das liegt wohl am kurzfristigen Erfolg der Custom-Audience-Kampagnen.
Durchweg unerfreulich ist zudem das völlige Fehlen einer Kontrolle über die Daten. Die Zuordnungen zu Zielgruppen sind zumindest in meinem Fall Schattendaten bei Facebook, die weder in meiner Datenkopie noch im dafür gedachten Abschnitt „Einstellungen/Werbeanzeigen“ auftauchen. Facebook stellt selbst fest, dass die Zielgruppendaten nicht bei den Profildaten gespeichert werden. Diese Schattendaten werden schon lange kritisch diskutiert. Die Journalisten-NGO Propublica hat 29.000 Parameter errechnet, die bei der Zielgruppenbildung verwendet werden und daher personenbezogen sind. Die Behörden müssen Facebook endlich dazu zwingen, den kompletten personenbezogenen Datensatz an jeden interessierten Nutzer herauszugeben. Denn das ist seit Mai 2018 Gesetz.
Wichtig wäre aber auch, dass man das ganze Custom-Audiences-Programm mit den Datenschutzbehörden noch großflächiger beaufsichtigt. Deshalb braucht es jetzt auch möglichst viele Meldungen an die Behörden, wenn Unternehmen die Daten von Kunden ohne eine solche Einwilligung an Facebook weitergeben. Zum anderen müssen abschreckende Strafen durchgesetzt werden, damit die Unternehmen, die sich an die Gesetze halten, nicht als die Doofen dastehen. Keine Hinweise auf das Custom-Audiences-Tool fand ich z.B. in den Datenschutzbestimmungen von der TAZ oder der SZ und bei öffentlich-rechtlichen Sendern wie BR, Deutschlandradio, ARD und ZDF. In wie weit dort andere Tracker mit ähnlichen Problemen im Einsatz sind, habe ich mir allerdings nicht angeschaut.
Darüber hinaus ist es allerhöchste Zeit, eine breite Debatte im Journalismus zu beginnen, ob Facebook als Partner überhaupt noch tragbar ist – ich glaube das nicht mehr. Die Doppelmoral, Facebook in Artikeln zu kritisieren während das Medienhaus selbst gesetzwidrig Kundendaten an Facebook weitergibt, passt nicht zum Selbstverständnis der Institutionen. Sie verstehen sich als gesellschaftliche Akteure mit ethischen Werten. Schuld trifft aber auch die einzelnen Journalisten, die trotz dieses Wissens Facebook-Dienste nutzen, weil es ihnen einen Vorteil verschafft.
Also raus aus Facebook. Und was alle anderen Tracker betrifft: Spannend sind Experimente wie bei derStandard.at, wo man die Website im PUR-Abo gegen Bezahlung auch ohne Tracker und ohne Werbung lesen kann.
Bei dem vergleichsweise kleinen Bereich der Buchungsportale bleibt dem Kunden außer einer vollständigen Abmeldung bei Facebook leider nur ein Ausweg, bis die Behörden den Datenmissbrauch unterbunden haben: Die Direktbuchung im guten alten inhabergeführten Hotel, wo man wie früher wert auf Diskretion legt. Denn auch alle anderen Buchungsportale und die großen Hotels geben in ihren Datenschutzbestimmungen Hinweise auf das Custom-Audiences-Programm.
Wenn das Budget für eine Kampagne aufgebraucht ist, bleibt der Trackingcode bei vielen Unternehmen, z.B. auch bei der Zeit, aus Bequemlichkeit integriert und trackt sinnlos weiter. Diesmal sind aber nicht nur die Kunden die Dummen: Facebook nutzt Trackingdaten gerne auch für die Konkurrenz, bei einem neueren Anzeigentyp nennt man das Broad Audience. Und tatsächlich: Mein Versuch, auf den Aboseiten von der Zeit eine Anzeige in meinem Facebook zu triggern, brachte für mehrere Stunden Anzeigen für ein NZZ-Abo und den Tagesspiegel in meinen Stream. Dann war wieder für zwei Tage Ruhe mit Aboanzeigen. Danach ein zweiter Versuch: Kurz auf den Aboseiten der Zeit herumgeklickt – eine halbe Stunde später bekam ich Abowerbung von „der Freitag“ und t3n.de. Welche Targeting-Einstellungen von den Konkurrenten für diese klassischen Anzeigen verwendet wurden, konnte ich allerdings nicht genau herausfinden.
Die Zeit schickt mich also zur Konkurrenz, weil das Budget alle ist, wie nett! Wenn die Branche sonst so schön zusammenarbeiten würde! Aber im Ernst: Wie beim Roulette sind bei Facebook alle Mitspieler die Verlierer. Auch die anderen Unternehmen können nicht einschätzen, was Facebook mit ihren Daten macht. Das nächste Mal generieren sie mit ihrem Tracker eine Zielgruppe für die Konkurrenz. Das Zusammenführen von Trackingdaten verschiedener Unternehmen und die Verwendung für das Targeting der Konkurrenz hat sich Facebook übrigens mit einer minimalen Einschränkung (fett gedruckt) in den AGBs erlaubt:
„Wir verwenden deine Event-Daten nur dann zur Auslieferungsoptimierung, nachdem wir sie mit anderen Daten, die von anderen Werbekunden oder auf andere Weise auf Facebook-Produkten gesammelt wurden, aggregiert haben; außerdem (ii) gestatten wir anderen Werbekunden oder Dritten nicht, Werbung ausschließlich auf der Grundlage deiner Event-Daten auszurichten.“
Und noch ein Nachsatz zu Opt-Out-Lösungen: Die sind in ihrer aktuellen Funktion sinnlos, da Facebooks Custom-Audiences wie beschrieben eine informierte Einwilligung braucht. Dazu kommt:
Die Zeit hat noch einen ganz speziellen Opt-Out-Hinweis für ihre Leser:
„Sie können der Erfassung und Weiterleitung personenbezogenen Daten widersprechen oder die Verarbeitung dieser Daten verhindern, indem sie die Ausführung von Java-Script in Ihrem Browser deaktivieren.“
Website funktioniert nicht mehr einwandfrei, aber Facebook trackt trotzdem über den Pixel. Prima! Ganz ehrlich – drei Monate nach der DSGVO sollte man eine bessere Idee haben, wie man ein Opt-Out wirksam umsetzt.
Die Zeit hält ihre Facebook-Tracker auf Rückfrage entgegen der Ansicht vom Bayerischen Landesamt für rechtskonform. Das sei auch die Ansicht von vielen Datenschutzanwälten und die Praxis auf den meisten Internetangeboten. Man verlasse sich auf den Art. 6(1f) DSGVO, der bei einem „berechtigten Interesse“ die Datenverarbeitung auch ohne Einwilligung zulasse. Zudem würde das Custom-Audiences-Tool auch nicht immer aktiv genutzt werden.
Wenn ich das kurz kommentierend zusammenfassen darf: Der Tracker wird also zeitweise nicht fürs Marketing genutzt (naja, nur von der Konkurrenz, siehe oben), sendet aber trotzdem Nutzerdaten an Facebook. Und ein Gericht soll dann entgegen den Datenschutzbehörden ein „berechtigtes Interesse“ erkennen. Ok, viel Glück!
Der Spiegel hat leider nicht auf meine Anfrage geantwortet.
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