Prothmanns Pläne


Der Bayerische Rundfunk hat seiner Website die dringend nötige Frischzellenkur genehmigt. Was auf den ersten Blick schön aussieht, hat aber ein paar inhaltliche Schönheitsfehler.
Für einen richtigen Rant reicht es nicht. Schließlich bin ich als Journalist, der über Internet-Themen berichtet, zum Teil selbst mit schuld. Aber es ärgert mich schon, wie sehr anlässlich der Menschen, die heute als Teil der nach Deutschland schwappenden “Occupy Wall Street”-Bewegung auf die Straße gehen, in der Berichterstattung der allgemeinen Publikumsmedien ein Aspekt betont wird: dass die inhomogene Menschenmenge, die da mit mehr oder weniger inhomogenen Zielen und Forderungen zusammenfindet, sich über das Netz organisiert.
Ja, wie bitteschön, soll sie es denn sonst machen?
Ach, sueddeutsche.de, du und deine Links wieder … Weil ich gerade an anderer Stelle den Artikel von sueddeutsche.de über die nach Deutschland schwappenden Proteste der “Occupy Wall Street”-Bewegung gelobt habe, darf ich auch meckern. sueddeutsche.de schafft es in dem Artikel tatsächlich, zwei immer wieder kritisierte – weil hinrissige – Fehlerklassiker miteinander zu verknüpfen:

Dabei haben die Kollegen doch auf Seite 1 des gleichen Artikels bewiesen, das sie durchaus wissen, dass man auf externe Seiten verlinken kann – sogar direkt aus dem Text.
Weitere Links
… bei onlinejournalismus.de:

“Der Beschwerdeausschuss kommt zu dem Ergebnis, dass BILD mit der Online-Berichterstattung unter der Überschrift “Galerie der Schande” gegen die in Ziffer 1 des Pressekodex festgeschriebene Wahrung der Menschenrechte verstoßen hat.” Worum ging es und warum ist die Sache noch nicht zuende?
Vor einigen Wochen hatten wir hier das Kuratierungs-Tool Storify vorgestellt. In den Kommentaren war eine Diskussion darüber aufgekommen, ob man sich nicht in einer rechtlichen Grauzone befindet, wenn man Bilder, Videos, Tweets oder Websiten in Storify einbettet. Wir konnten den auf Internetrecht spezialisierten Anwalt Henning Krieg für eine Einschätzung gewinnen. Sein Fazit: Streng genommen darf man das nicht, aber wo kein Kläger, da kein Richter.
Von Henning Krieg

Die FAZ hat ihre Website neu gestaltet. Ich nutzte das für eine Fingerübung mit dem Kuratierungswerkzeug Storify, die das Echo des Relaunchs im Web zusammenfasst.

Bei welchem Online-Medium finden wohl derzeit auf der Startseite Themen wie z. B.:
Nein, der Bayerische Rundfunk ist es nicht. Außerdem im großen Special von sueddeutsche.de: ein Liveblog zum Oktoberfest. Ach, so – einen Relaunch der gesamten Website gab es auch noch.
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