Tipp: Foto oder Video direkt in Tweet einbinden

Screenshot: Eingebettetes Video bei Twitter

Wenn man einem Tweet-Text den Link zu einem bereits Twitter geposteten Video erwähnt (egal ob vom eigenen oder einem fremden Twitteraccount), werden das Video und der Ursprungstweet automatisch als Vorschau in der Retweet-Optik angezeigt. Das Video lässt sich aber auch direkt einbinden. Dann erscheint lediglich das Video und darunter klein der Account-Name des Ursprungstweets als Quelle. So kann man zum Beispiel eigene Videos erneut twittern, ohne dass dazu eine zweite Video-Datei erzeugt wird.

Wie es funktioniert, zeigt das folgende Mini-Tutorial: Einfach an die an die URL des Ursprungstweets /video/1 anhängen und diese im Tweet verwenden.

Aktivieren Sie JavaScript um das Video zu sehen.
Video-Link: https://vimeo.com/377975029

Für Bilder funktioniert das mit /photo/1 in der URL. Was allerdings nicht so einfach funktioniert: Einzelne Bilder aus Tweets mit mehreren Fotos/Videos ansteuern. Verwendet man beispielsweise /photo/2, werden gleich alle Bilder des Ursprungstweets eingebunden.

Eingebettetes Video in anderen Tweets suchen

Umgekehrt hat Jane Manchun Wong sehr gute Tipps dazu, wie man, wen man auf ein wie oben beschriebenes Video stößt, mit einem Bookmarklet direkt zum Original-Tweet gelangt oder über eine Twitter-Suche sämtliche Tweets findet, die das gesuchte Video eingebunden haben: Für letzteres einfach in der Twitter-Suche nach der URL inklusive /video/1 suchen (unser Beispiel).

Die ZEIT entfernt Facebook „Pixel“

Zeit-Online hat mittlerweile das umstrittene Tracking-Tool „Facebook Pixel“ aus seiner Website entfernt. Montag Nachmittag war der Tracker nicht mehr in die Website eingebunden. Erst letzte Woche hatte ein Zeit-Leser eine Datenschutzbeschwerde gegen den Verlag eingereicht, die mit einer Textvorlage und Anleitung von Mike Kuketz und mir erstellt wurde. Mit dem Entfernen des Trackers hat die Zeit aber erst einen sehr kleinen Schritt zu einem datenschutzfreundlichen Webangebot getan. Über eingebundene Werbeanzeigen von Facebook Ads (brandlift.php) gehen weiterhin personenbezogene Daten an Facebook, obwohl dafür die Rechtsgrundlage in gleicher Weise fehlt. Zahlreiche andere Werbetracker dürften ebenfalls rechtlich problematisch sein. Die seit einem Jahr an den Verlag gerichtete Kritik, darunter auch die Auszeichnung mit dem Negativ-Preis „Big Brother Award“ durch die Datenschutzorganisation Digitalcourage, hatte den Verlag nicht zum Handeln bewegt. Durch die Datenschutzbeschwerde droht dem Verlag auch weiterhin ein Bußgeld in fünf- bis sechsstelliger Höhe. Eine Sprecherin der Zeit-Verlagsgruppe erklärte, mein Interview mit dem Leser sei dem Verlag zwar bekannt, die Entfernung von Facebook Pixel sei aber kurzfristig wegen des EuGH-Urteils gefallen.
Ebenfalls heute wurde bekannt, dass die Verbraucherzentrale gegen insgesamt acht Medienunternehmen mit Abmahnungen wegen unerlaubtem Tracking vorgeht: Verbraucherschützer mahnen erste Medien ab.

Datenschutzbeschwerde gegen Zeit Online eingereicht

Copyright Zeichnung: C. Pfohlmann, www.pfohlmann.de

Nachdem das Onlineangebot der Zeit im Juni bereits wegen dem Einsatz von Facebook-Trackern den Negativpreis Big-Brother-Award erhalten hat, wurde gestern von einem Leser und Abonnenten eine Datenschutzbeschwerde bei der zuständigen Behörde in Hamburg eingereicht. Die Beschwerde kritisiert ebenfalls das massenhafte Offenlegen von eigentlich anonymen Artikelzugriffen gegenüber Facebook. Wenn Nutzer sich bei Facebook nicht ausloggen, bevor sie Artikel bei Zeit Online lesen, können alle Artikelaufrufe von Facebook personenbezogen ausgewertet und für personalisierte Werbung verwendet werden. Nach Angabe des Lesers geschehe dies auch bei zahlenden Abonnenten. Die Behörden hatten in einer Orientierungshilfe bereits im März darauf hingewiesen, dass eine solche Datenweitergabe weder erwartbar noch berechtigt ist.

In verschiedenen Blogbeiträgen hier bei Onlinejournalismus.de, aber auch in meinem Weblog rufposten.de und bei netzpolitik.org thematisiere ich die Trackingpraxis der deutschen Medienhäuser bereits länger kritisch. Bei einer Untersuchung von über 100 Medienseiten im Juni konnte ich feststellen, dass etwa drei Viertel der Seiten Trackingtools von Facebook nutzen, obwohl Bußgelder drohen. Da sich viele Verlage wegen fehlender Urteile abwartend verhalten, habe ich als Hilfe für betroffene Leserinnen und Leser zusammen mit dem IT-Experten Mike Kuketz eine Musterbeschwerde und Anleitung erstellt. Dort sind im Detail die Gründe aufgeführt, warum die Datenweitergabe durch den Facebook-Tracker gegen die DSGVO verstößt. Die nun in Hamburg eingereichte Beschwerde basiert auf dieser Vorlage. Mike Kuketz hatte zuvor in einem Blogbeitrag einen passenden Leser gesucht, der die Vorlage gegen die Zeit erstmals verwenden wollte.

Ein Interview mit dem Leser habe ich heute ebenfalls in meinem Blog veröffentlicht: „Ich finde es frech, dass Zeit-Online meine Daten an Facebook gibt, obwohl ich zahle“.

Eine Pressesprecherin von Zeit Online hatte sich bereits vor über einem Jahr gegenüber onlinejournalismus.de dahingehend geäußert, dass der Verlag eine andere Rechtsauffassung als die deutschen Behörden vertrete und dass die Offenlegung von personenbezogenem Leseverhalten gegenüber Facebook unter ein berechtigtes Interesse falle.