Diskretion war einmal

Grafik: AJ+ and the Electronic Frontier Foundation // CC BY 3.0 // Remix: onlinejournalismus.de

Wie große Unternehmen aus allen Branchen – darunter auch der Spiegel und die Zeit – Kundendaten rechtswidrig an Facebook geben und dort unkontrolliert Schattendaten entstehen, für die keiner zuständig sein will

Vor einigen Tagen habe ich Datenschutzbeschwerde und Strafantrag gegen Booking.com eingereicht. Das Unternehmen hatte meine vertraulichen Buchungsdaten, darunter meine E-Mail und die Buchungsorte Wien und Bern an Facebook weitergereicht. Das ist nicht gerade das, was man an Diskretion im alten Hotelgewerbe gewohnt war. Allerdings ist Booking.com bei weitem nicht das einzige Unternehmen, das Kundendaten an Facebook ohne Einwilligung der Nutzer weitergibt.

Eigentlich machen das alle Unternehmen, die eine pfiffige Marketingabteilung und wenig ethische Bedenken haben. Im Journalismus leider auch Spiegel Online und Zeit Online.

In meiner Recherche habe ich diese drei Unternehmen exemplarisch untersucht – und bin auf ziemlich absurde Sachen gestoßen.

Kernproblem: Das Custom-Audiences-Programm

Bei diesem Tool von Facebook werden Unternehmen beim Sammeln von Kundendaten unterstützt und können anschließend personalisierte Werbung ausspielen. Dabei werden die Unternehmen unter anderem angeregt, große Mengen gehashter Kundendaten hochzuladen. Die Identifier (z.B. E-Mail, Telefonnummer) sind durch das Hashen nicht mehr direkt lesbar, können aber mit den bei Facebook gespeicherten Nutzerangaben abgeglichen und bei Übereinstimmung erkannt werden. Alternativ geschieht die Nutzerverknüpfung mit eingebetteten „Pixeln“ (diese auch „Retargeting Tags“ genannten Tracker sind meist nicht Pixel, sondern Javascriptcodes von Facebook, die auf anderen Websites eingebettet sind, so dass Facebook Informationen über deren Besucher erhält).

Komplette Kundenliste zum Abgleich auf Facebook hochladen? Für viele Unternehmen anscheinend kein Tabu (Beispiel von Facebook)

Die größere Datenweitergabe erfolgt aber nicht durch diesen Nutzerabgleich: Mit dem Tool werden die Kunden/Facebook-User auch mehr oder weniger automatisiert Zielgruppen zugeordnet, die auf deren Aktivitäten aufbauen. Meist sind das Website-Aktivitäten, z. B. wenn sie etwas gekauft haben (so wie ich meine Hotelübernachtungen in Wien und Bern). Aber auch App-Nutzung oder Reallife-Aktivitäten wie der Aufenthalt an bestimmten Orten können als Parameter dienen. Auch hierzu werden Tracker von Facebook in die Websites der Unternehmen eingebunden: So kann Facebook diese Informationen selbst sammeln und hilft bei der Erstellung dieser Zielgruppen mit seiner Datenerfahrung mit.

Diese vier Dateien auf der Aboseite erfassen unbemerkt Aktionen von Kunden oder Neukunden. Facebook speichert diese Daten profilbezogen, wenn die Person auf einer der Seiten identifizierbar ist.

Anschließend werden für die Zielgruppen zugeschnittene Anzeigen geschaltet. Spiegel und Zeit haben die Tracker beispielsweise in ihren Aboseiten integriert, vermutlich um Bestellabbrecher neu bewerben zu können.

UPDATE: Zeit Online trackt ALLE Artikel auf seiner Website mit dem Facebook-Pixel, nicht nur spezielle Seiten wie das Abo. Das ist ein Wahnsinn, was da an Interessen personenbezogen bei einem Dritten gespeichert wird. Das sollte sofort gestoppt werden.

Das Custom-Audiences-Programm von Facebook ist erheblich problematischer als klassische Werbecookies, weil die gesammelten Daten noch eindeutiger einer realen Person zugeordnet werden können. Beim Tracking über Kundenliste kommen drei weitere Probleme hinzu:

  1. es funktioniert über Browser- und Gerätegrenzen hinweg
  2. es funktioniert auch, wenn der Nutzer nicht bei Facebook eingeloggt ist, sondern nur bei dem Unternehmen – z.B. Booking.com
  3. die Betroffenen haben keine Möglichkeiten, den versteckten Kundenabgleich zu bemerken oder zu kontrollieren

Das Tracking über Kundenliste fand ich immerhin nur bei booking.com, nicht bei den zwei Verlagen.

Facebooks Märchen von der Auftragsverarbeitung

Facebook stellt das Programm gegenüber den Unternehmen so dar, dass es sich dabei um eine Auftragsverarbeitung handelt, also außerhalb der eigenständigen datenschutzrechtlichen Verantwortung Facebooks liegt.
Anders hat Anfang 2018 das Verwaltungsgericht in Bayreuth geurteilt: Facebook hat bei dem Marketingtool so viel eigenen Entscheidungsspielraum, dass es eigenständig verantwortlich ist. Daher gelten die normalen, strengen DSGVO-Regeln für eine Datenweitergabe an Dritte. Darunter ein volles Auskunftsrecht der Betroffenen über diese Daten.

 

Die Unternehmen schieben die Verantwortung auf Facebook

Viele Unternehmen stellen es dagegen in den Datenschutzinformationen andersherum dar: als sei allein Facebook für das Tracking und die Datensätze verantwortlich (von mir fett hervorgehobene Passagen):
Spiegel Online:

Facebook Remarketing/Retargeting: Wir haben in unseren Angeboten, wo passend, Remarketing-Tags des sozialen Netzwerks integriert. Wenn Sie auf Facebook angemeldet sind, erhält die Plattform die Information, dass Sie unsere Seite besucht haben, wodurch wir Sie mit Werbung auf Facebook ansprechen können. Die Übermittlung Ihrer Daten als Facebook-Nutzer wird in der Datenschutzerklärung des Netzwerks selbst geregelt. (…)

Zeit Online:

Auf unseren Seiten ist das Custom Audiences Retargeting-Pixel (Javascript-Code) des sozialen Netzwerks Facebook (…) integriert. (…) Das Verfahren dient dazu, dass wir auf Facebook an ein definiertes Publikum Werbeanzeigen ausspielen können. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seite keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten.

Technisch ist das leider korrekt: Beim Einsatz von Pixeln, aber vor allem bei Javascripteinbettungen, wissen die Unternehmen nicht, was Facebook alles sammelt. In einer normalen Welt würde ein Unternehmen die Datenerfassung der eigenen Kunden durch andere Unternehmen natürlich vertraglich eng begrenzen. Da das nicht möglich ist, sollte man das Tool einfach nicht einsetzen.

Rechtlich ist die Haltung von Spiegel und Zeit aber falsch. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat das in einem Leitfaden zusammengefasst: Das Unternehmen trägt beim Custom-Audiences-Tool die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Sammlung und Übertragung, nicht Facebook. Außerdem sei das Programm nur dann zulässig, wenn eine informierte Einwilligung vorliegt (egal ob mit „Pixel“ oder mit Kundenliste gearbeitet wird). Eine Erwähnung in den Datenschutzbestimmungen reicht also nicht aus, die Datenweitergabe von allen drei hier untersuchten Unternehmen ist nach dieser Auffassung rechtswidrig. Diese müssen nach DSGVO den Kunden detailliert informieren, welche Daten sie warum an Facebook geben und ihn explizit um freiwillige Zustimmung fragen. Das VG Bayreuth erklärt auch warum: Die Einwilligung sei leicht beim Kunden geholt, der Schutz seiner Persönlichkeitsrechte überwiege. Das gilt nach meinen Ermessen umso mehr, als der betroffene Nutzer gerade bei dem Custom-Audiences-Programm die Daten danach nicht mehr kontrollieren kann und auch nichts von der Weitergabe erfährt, wie ich noch zeigen werde. Die Unternehmen wissen schließlich, an welche Problemfirma sie ihre Kunden hier ausliefern. Unverständlich ist aber in jedem Fall, dass die Unternehmen nicht wenigstens darüber aufklären, auf welchen Seiten die Tracker zu welchem Zweck eingebunden sind und welche Zielgruppen und Anzeigen daraus generiert werden sollen. Denn immerhin in dieser Sache wissen sie Bescheid.

Konsumverhalten wird außerhalb von Facebook gesammelt

So sahen die Werbeanzeigen bei mir aus, die sich immer wieder auf meine zwei Buchungsorte bezogen. Nur deshalb konnte ich überhaupt erkennen, dass meine Buchungsdaten weitergegeben wurden

Von einer „Zuordnung zu Zielgruppen“ zu sprechen, ist dabei eine etwas beschönigende Perspektive. Aus Sicht der Nutzer wird ganz einfach Konsumverhalten außerhalb der Plattform gesammelt und dann dauerhaft personenbezogen gespeichert. Facebook erfährt, dass ich Hotels in Wien und Bern buche und dass ich mich für ein Abo beim Spiegel oder der Zeit interessiert habe – ohne dass ich das jemals auf Facebook kundgetan habe. Jede Targeting-Maßnahme eines Unternehmens legt bei Facebook ein paar neue Daten oben drauf. Es ist allein unternehmerisch ein Irrsinn, freiwillig so viele Details an Facebook zu liefern, wo die Daten zentral zusammengeführt werden und auch die Konkurrenz erfreuen (siehe unten). Aber das liegt wohl am kurzfristigen Erfolg der Custom-Audience-Kampagnen.

Darum sind es Schattendaten

Durchweg unerfreulich ist zudem das völlige Fehlen einer Kontrolle über die Daten. Die Zuordnungen zu Zielgruppen sind zumindest in meinem Fall Schattendaten bei Facebook, die weder in meiner Datenkopie noch im dafür gedachten Abschnitt „Einstellungen/Werbeanzeigen“ auftauchen. Facebook stellt selbst fest, dass die Zielgruppendaten nicht bei den Profildaten gespeichert werden. Diese Schattendaten werden schon lange kritisch diskutiert. Die Journalisten-NGO Propublica hat 29.000 Parameter errechnet, die bei der Zielgruppenbildung verwendet werden und daher personenbezogen sind. Die Behörden müssen Facebook endlich dazu zwingen, den kompletten personenbezogenen Datensatz an jeden interessierten Nutzer herauszugeben. Denn das ist seit Mai 2018 Gesetz.

Wichtig wäre aber auch, dass man das ganze Custom-Audiences-Programm mit den Datenschutzbehörden noch großflächiger beaufsichtigt. Deshalb braucht es jetzt auch möglichst viele Meldungen an die Behörden, wenn Unternehmen die Daten von Kunden ohne eine solche Einwilligung an Facebook weitergeben. Zum anderen müssen abschreckende Strafen durchgesetzt werden, damit die Unternehmen, die sich an die Gesetze halten, nicht als die Doofen dastehen. Keine Hinweise auf das Custom-Audiences-Tool fand ich z.B. in den Datenschutzbestimmungen von der TAZ oder der SZ und bei öffentlich-rechtlichen Sendern wie BR, Deutschlandradio, ARD und ZDF. In wie weit dort andere Tracker mit ähnlichen Problemen im Einsatz sind, habe ich mir allerdings nicht angeschaut.

Generelle Debatte nötig

„Wir sammeln zurück“: Die Leser empfinden solche Artikel bei aller Mühe der Journalisten zu Recht als scheinheilig, wenn auf anderen Verlagsseiten der Facebook-Tracker wartet.

Darüber hinaus ist es allerhöchste Zeit, eine breite Debatte im Journalismus zu beginnen, ob Facebook als Partner überhaupt noch tragbar ist – ich glaube das nicht mehr. Die Doppelmoral, Facebook in Artikeln zu kritisieren während das Medienhaus selbst gesetzwidrig Kundendaten an Facebook weitergibt, passt nicht zum Selbstverständnis der Institutionen. Sie verstehen sich als gesellschaftliche Akteure mit ethischen Werten. Schuld trifft aber auch die einzelnen Journalisten, die trotz dieses Wissens Facebook-Dienste nutzen, weil es ihnen einen Vorteil verschafft.
Also raus aus Facebook. Und was alle anderen Tracker betrifft: Spannend sind Experimente wie bei derStandard.at, wo man die Website im PUR-Abo gegen Bezahlung auch ohne Tracker und ohne Werbung lesen kann.

Bei dem vergleichsweise kleinen Bereich der Buchungsportale bleibt dem Kunden außer einer vollständigen Abmeldung bei Facebook leider nur ein Ausweg, bis die Behörden den Datenmissbrauch unterbunden haben: Die Direktbuchung im guten alten inhabergeführten Hotel, wo man wie früher wert auf Diskretion legt. Denn auch alle anderen Buchungsportale und die großen Hotels geben in ihren Datenschutzbestimmungen Hinweise auf das Custom-Audiences-Programm.

Kampagne zu Ende – Facebook trackt trotzdem und die Konkurrenz freut sich

Muss man wissen: Facebook nutzt Trackindaten auch für die Konkurrenz, wenn die gerade zahlt.

Wenn das Budget für eine Kampagne aufgebraucht ist, bleibt der Trackingcode bei vielen Unternehmen, z.B. auch bei der Zeit, aus Bequemlichkeit integriert und trackt sinnlos weiter. Diesmal sind aber nicht nur die Kunden die Dummen: Facebook nutzt Trackingdaten gerne auch für die Konkurrenz, bei einem neueren Anzeigentyp nennt man das Broad Audience. Und tatsächlich: Mein Versuch, auf den Aboseiten von der Zeit eine Anzeige in meinem Facebook zu triggern, brachte für mehrere Stunden Anzeigen für ein NZZ-Abo und den Tagesspiegel in meinen Stream. Dann war wieder für zwei Tage Ruhe mit Aboanzeigen. Danach ein zweiter Versuch: Kurz auf den Aboseiten der Zeit herumgeklickt – eine halbe Stunde später bekam ich Abowerbung von „der Freitag“  und t3n.de. Welche Targeting-Einstellungen von den Konkurrenten für diese klassischen Anzeigen verwendet wurden, konnte ich allerdings nicht genau herausfinden.

Die Zeit schickt mich also zur Konkurrenz, weil das Budget alle ist, wie nett! Wenn die Branche sonst so schön zusammenarbeiten würde! Aber im Ernst: Wie beim Roulette sind bei Facebook alle Mitspieler die Verlierer. Auch die anderen Unternehmen können nicht einschätzen, was Facebook mit ihren Daten macht. Das nächste Mal generieren sie mit ihrem Tracker eine Zielgruppe für die Konkurrenz. Das Zusammenführen von Trackingdaten verschiedener Unternehmen und die Verwendung für das Targeting der Konkurrenz hat sich Facebook übrigens mit einer minimalen Einschränkung (fett gedruckt) in den AGBs erlaubt:

 

„Wir verwenden deine Event-Daten nur dann zur Auslieferungsoptimierung, nachdem wir sie mit anderen Daten, die von anderen Werbekunden oder auf andere Weise auf Facebook-Produkten gesammelt wurden, aggregiert haben; außerdem (ii) gestatten wir anderen Werbekunden oder Dritten nicht, Werbung ausschließlich auf der Grundlage deiner Event-Daten auszurichten.“

Opt-Out-Irrsinn

Und noch ein Nachsatz zu Opt-Out-Lösungen: Die sind in ihrer aktuellen Funktion sinnlos, da Facebooks Custom-Audiences wie beschrieben eine informierte Einwilligung braucht. Dazu kommt:

  • Sie sind fast nicht anwendbar, wie dieser Nutzer treffend dargestellt hat.
  • Sie sind rechtlich nur dann wirksam, wenn sie beim Unternehmen direkt implementiert sind, wie auch das Bayerische Landesamt meint: „Erfolgt dennoch ein Aufruf an Facebook, so ist das Opt-Out-Verfahren nicht geeignet und erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen.“
  • Sie sind offensichtlich auch technisch wirkungslos: In meinem Fall war bei Facebook die Werbung mit externen Aktivitäten deaktiviert, die Anzeigen kamen trotzdem. Das deckt sich doch mit allen Erfahrungen, die man mit Facebook seit zehn Jahren machen muss.

Die Zeit hat noch einen ganz speziellen Opt-Out-Hinweis für ihre Leser:

„Sie können der Erfassung und Weiterleitung personenbezogenen Daten widersprechen oder die Verarbeitung dieser Daten verhindern, indem sie die Ausführung von Java-Script in Ihrem Browser deaktivieren.“

Website funktioniert nicht mehr einwandfrei, aber Facebook trackt trotzdem über den Pixel. Prima! Ganz ehrlich – drei Monate nach der DSGVO sollte man eine bessere Idee haben, wie man ein Opt-Out wirksam umsetzt.

 

Stellungnahme von der Zeit

Die Zeit hält ihre Facebook-Tracker auf Rückfrage entgegen der Ansicht vom Bayerischen Landesamt für rechtskonform. Das sei auch die Ansicht von vielen Datenschutzanwälten und die Praxis auf den meisten Internetangeboten. Man verlasse sich auf den Art. 6(1f) DSGVO, der bei einem „berechtigten Interesse“ die Datenverarbeitung auch ohne Einwilligung zulasse. Zudem würde das Custom-Audiences-Tool auch nicht immer aktiv genutzt werden.

Wenn ich das kurz kommentierend zusammenfassen darf: Der Tracker wird also zeitweise nicht fürs Marketing genutzt (naja, nur von der Konkurrenz, siehe oben), sendet aber trotzdem Nutzerdaten an Facebook. Und ein Gericht soll dann entgegen den Datenschutzbehörden ein „berechtigtes Interesse“ erkennen. Ok, viel Glück!

Stellungnahme vom Spiegel

Der Spiegel hat leider nicht auf meine Anfrage geantwortet.

25 Kommentare

  1. Gut so! Sehr wichtige Recherche. Am besten man blockiert alle browser Anfragen und kriegt dann nur noch eine weisse Seite oder die Meldung „Sie haben Adblocker installiert“. Halte uns auf dem laufenden und viel Glück vor Gericht! Weisst ja: Vor Gericht und auf hoher See…

  2. Das ist natürlich besonders ärgerlich, wenn gerade diese beiden Moraltröten in ihren Artikeln scheinheilig von Datenschutz schwafeln, und während man es noch liest, kopieren sie gerade schon deine privaten Daten rüber nach Facebook. Ohne Facebookaccount wird man auf Spon zugeballert mit Autowerbung, Marke schon wieder vergessen.

  3. @law Danke fürs Lob!

    @anonym:
    Das stimmt zwar zugespitzt, aber man muss zwei Sachen relativieren:
    1. Ist der Facebook-Tracker nicht auf den Artikelseiten aktiv
    2. Machen die Journalisten eigentlich einen guten Job und haben leider wenig Einfluss auf die Entscheidungen von Verlag und Marketing. Diese Trennung ist ja wichtig.
    Die öffentliche Meinung und die juristische Verfolgung muss sich verändern. Daher auch der Artikel.

  4. Was mir vor allem auffällt ist die Dummheit dabei. Wenn ich gerade ein Zimmer gebucht habe, was soll ich mir einem _anderen_ Hotel tur selben Teit in derselben Stadt? Restaurants, Museen, Events, all das könnte interessant sein, aber ein Zimmer habe ich bekanntermaßen schon. Auch Amazon bietet mir immer wieder das gerade gekaufte Buch in einer anderen Sprache an. Was soll das außer much zu belästigen?

  5. bzgl #2 (Anonym) und die Antwort:
    die Doppelstandards sind bei der Zeit unter den Journalisten genauso verbreitet — ob das von Verlag/Marketing rüberschwappt oder einfach das allgemeine Klima im Haus ist …
    Jedenfall ist die moralische Entrüstung lächerlich, solange die Edelfedern nicht bereit sind, ihren Verlag mit der Unglaubwürdigkeit zu konfrontieren.
    Theoretisch zumindest sollte das ja auch wirtschaftlich relevant sein, wenn moralische Eentrüstung durch wirtschaftliche Entscheidungen als Bigoteri entlarvt wird.
    Praktisch, naja, die beständig seichten und küchenpsychologischen Artikel haben den Anspruch eh schon desavouiert …

  6. Ja, die Custom-Audiences sind ein wertvolles Tool. Vor allem für mich als Anwender. Denn was ich davon habe, dass sie meinen Account klassifizieren können, ist hervorragend. Anstatt mit Werbung, die mich keineswegs interessiert vollgemüllt zu werden, erhalte ich das eingeblendet, was mich interessiert. Und ja: Mich interessieren auch Events von dort wo ich wohne mehr, als irgendwas, was mir eingespielt wird.

    Custom-Audiences sind nicht nur für die Werbekunden viel Wert.

    Hätten wir das alles nicht, dann wäre es so wie vor 20 Jahren. Ein Streuverlust von 98%, zugemüllt mit Werbung, die keinem interessiert.

    Aber was ich bei der ganzen Aufregung nicht verstehe:
    Zwingt Sie eigentlich jemand, Facebook zu verwenden? Wenn man seine Daten nicht hergeben will, dann braucht man das ja gar nicht. Man braucht kein Facebook, man kann sich abmelden. Dazu muss man keine Klagen einreichen.

    Dann tritt natürlich genau das ein: Man wird mit irgendeiner Werbung zugemüllt. Und nicht nur facebook haben custom audiences, auch google. Und vor kurzem musste man man das bestätigen bei Google. Defakto war weder Youtube, noch google selbst verwendbar ohne OptIn, eben wegen dier Überschwemmung mit unnötiger Werbung. Es bleibt ihnen doch überlassen, dass sie kein Facebook verwenden und auch kein Google. Es gibt Alternativen.

    Nach genügend Klagen werden ihnen ohnehin nur mehr die Alternativen übrig bleiben, denn die Anbieter werden sich irgendwann aus dem Markt zurück ziehen. Außer deren Services sind weiterhin bei der Allgemeinheit so beliebt. Das sollte man sich auch fragen, warum die Services so beliebt sind. Weil die sie so schlecht sind?

  7. „Spannend sind Experimente wie bei derStandard.at, wo man die Website im PUR-Abo gegen Bezahlung auch ohne Tracker und ohne Werbung lesen kann.“
    Was ist denn da spannend?
    Das Modell wurde nur entwickelt um keine weitere Opt-Out Methode anzubieten. Dort sind massig Werbesysteme in der normalen Version eingebunden, und das Geschäft will man so absichern. Ob die Argumentation vor Gericht hält wird sich noch zeigen.

  8. Toller Artikel! Gute, fachliche Recherche! Objektive Ableitungen auf Grund von Zahlen, Daten, Fakten!

  9. @anonym (PUR-Abo) Ein Opt-Out darf nicht an Bedingungen geknüpft sein, deshalb entgeht der Standard mit PUR keine Pflichten. Nochmal genauer angesehen … das ist schon etwas radikal umgesetzt. Dass die Tracker auf der normalen Seite nicht juristisch sauber sind, glaube ich dagegen ohne es mir anzusehen sofort.
    Aber ich finde es dennoch insofern spannend, als es einen Mittelweg geben muss, bei dem Verlage Geld verdienen und die Nutzer nicht ihre Privatsphäre verlieren. Dass das nicht umsonst geht, sollte klar sein.

  10. @anonym (Custom-Audiences wertvolles Tool)
    Schön, dass Sie happy mit Facebook sind, Menschen haben unterschiedliche Meinungen. Ich habe noch nicht mal etwas gegen ein korrekt eingesetztes Custom Audiences Tool oder allgemein Zielgruppenwerbung.
    Was anders sind die Gesetzesverstöße: Die sind unfair für alle, die sich an die Regeln halten. Deswegen habe ich Datenschutzbeschwerde eingereicht (keine Klage übrigens). Wenn ich mich bei Facebook abmelde, ist an diesem Problem genau gar nichts besser geworden. Google finde ich übrigens genauso problematisch.

  11. In Bezug auf SPON teste ich den Adblocker. Wenn SPON zum Ausschalten bittet, ist alles gut. Wieso braucht es Zwitscher und Fazebuk? Wieso braucht man mehr als 3 Freunde? Es war doch klar, dass verschenkte Daten ökonomisch genutzt werden würden. Wer nie in einer Diktatur lebte, kann natürlich kein Sicherheitsempfinden entwickeln. Folgt dem Rat des Ermittlers: Meldet euch ab und/oder gebt massenhaft fragile Angaben.

  12. Mit dem Browser Addon uMatrix kann man mit etwas Aufwand nicht nur Skripte blockieren, sondern auch andere Anfragen an Drittseiten (wie z.B. Facebook).

  13. „Keine Hinweise auf das Custom-Audiences-Tool fand ich z.B. in den Datenschutzbestimmungen von der TAZ oder der SZ und bei öffentlich-rechtlichen Sendern wie BR, Deutschlandradio, ARD und ZDF.“

    Dass sich die öffentlich-rechtlichen Sender wie BR, Deutschlandradio, ARD und ZDF, sowie die gesamte Medienbranche sich selbst zu Zuträgern der Medienkonzerne degradiert hat, ist bedauerlich.

    Der Gesetzgeber gewährt den Journalisten mit dem Medienprivileg https://de.wikipedia.org/wiki/Medienprivileg ein Privileg, das klug angewendet der Allgemeinheit wertvolle Dienste leisten könnte. Bspw. wird die Polizei dafür kritisiert, dass sie die Diemension der Aufmärsche in Chemnitz unterschätzt hat. Aus gutem Grund sind der Polizei und anderen Sicherheitsbehörden die Hände gebunden, wenn es darum geht, die Soziale Netzwerke engmaschig zu überwachen. Es liegt doch auf der Hand, dass die gewalltätige Aufmärsche über das Internet organisiert wurden.

    Und was ist mit den Medien? Ich denke dabei an die Redaktionen der öffentlich-rechtlichen Sender, die Milliarden Euros der Rundfunkbeiträge verschlingen und nicht auf die Idee kommen, im digitalen Raum ein Frühwarnsystem zu etablieren, das in der Lage ist, die Anbahnung derart Phänomene wie die Aufmärsche in Chemnitz in Echtzeit zu entdecken.

    So ein Frühwarnsystem im digitalen Raum kann auch dazu geeignet sein, um wiederum in Echtzeit eine praxistaugliche Lageanalyse bei Ereignissen wie der Amocklauf in München vor zwei Jahren zu leisten. Es ist doch die ureigene Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Sender, die Allgemeinheit über die gesamtgesellschaftliche Ereignisse zu informieren. Mehr dazu https://pod.geraspora.de/posts/5085088

  14. Tausend Dank, sehr hilfreich und m.E. auch politisch sehr wichtig, dass Sie das so umfassend analysiert haben.

  15. Danke für den Artikel! Das ist ja noch erschreckender, als ich befürchtet hatte.

    Ich empfehle Adblocker wie µblock, dort kann man gezielt alle möglichen Listen auswählen:
    -Standardmäßig sind eh schon Anti-Tracking-Filter aktiviert
    -Cookiemonster-List: löscht die nervigen gesetzlichen Cookie-Nachfragen auf allen Seiten, auch wenn man im Browser die Cookies bei jedem Schließen löschen lässt (was zu empfehlen ist)
    -und mehrere Privacy- , Annoyance- und Social-Blocking-Listen

    Und zusätzlich den Skriptblocker µMatrix: allein schon um zu sehen, was alles von wo geladen wird. Auch dort sind in der Standardeinstellung die üblichen Tracking-Skripts blockiert.

    (Aktuell sehe ich beim zufälligen Lesen einiger Zeit-Artikel übrigens keine Facebook-Elemente in µMatrix und µBlock.)

  16. Sehr nützlicher Artikel. So geht moderner Journalismus. Kompliment.
    Und: zumindest diese Seite verwendet keine Tracker. Man kann sie benutzen, ohne ein Cookie-Agreement zu unterschreiben. Übersichtliche Datenschutzbedingungen. Vorbildlich. Das geht also.
    Meine Einstellungen in Firefox: immer privat, keine Cookies, kein Verlauf, uBlock Origin, Ghostery und https everywhere. Wenn websites damit nicht klarkommen, melden sie sich schon von selbst. Dann weiß man, was los ist.

  17. Die Websites, die keine Bildchen oder Javascript von Seiten Dritter nachladen, muß man mit der Lupe suchen. Selbst geschützte Berufe wie Anwälte kapieren es nicht, wenn sie auf meinen Hinweis schreiben, es werden ja keine Daten an Dritte übertragen. – Den Hausschlüssel, sprich: im Kontext der eigenen Website – laufen diese Skripte trotzdem.

    Da hilft nur die konsequente Abschottung im Router. So viele Addons kann man sich gar nicht installieren – und nebenher weiß man ja auch nie, was diese neben dem Webbrowser wie selbstverständlich ins Internet hochladen.

  18. Warum sollte man Plattformen wie booking.com nutzen? Das große Versprechen des world wide webs war, dass jedes Hotel auf seiner eigenen Webseite Buchungen anbietet.

  19. Diese Geier, wobei Amazon noch aktiver ist als FB, nisten sich immer wieder in meinem Linux ein. Jeden Tag suche ich nach ihnen mit dem Krusader und lösche Sie, und am nächsten Tag liegen sie schon wieder auf der Lauer – auf MEINEM Rechner!
    Natürlich habe ich keine Accounts bei A, FB, Twitter und Google, aber die nehmen sich alle Freiheiten heraus, auch Verweigerer und Unbeteiligte auszuspionieren. Schlimm.
    Eines Tages platzt mir der Kragen, und dann entsage ich dem Internet und programmiere wieder meinen ZX81!

  20. „berechtigtes Interesse“ – war damit nicht das berechtigte Interesse des Nutzers gemeint? Also, dass z.B. der Webhoster, auf dessen Server das Buchungssystem des Hotels mit Anschluss an die Website läuft, ohne zusätzliche Einwilligung des Kunde als Auftragsdatenverarbeiter fungieren darf? Das zumindest war bisher meine Lesart der DSGVO…
    Bleibt zu hoffen, dass die e-Privacy-Richtlinie da noch mehr Klarheit und Eindeutigkeit schafft! Aber dagegen wird leider weiter lobbyiert, und in der öffentlichen Berichterstattung ist sie selbst auf themennahen Seiten wie heise oder golem unterrepräsentiert.

  21. Macht es wie ich nutzte nie facebook und bin auch erst 33 jahre alt und hatte seit meinen achten jahr regelmässigen kontakt mit dem PC. Kein mensch benötig facebook oder twitter.

  22. Vielen Dank für die Kommentare, das positive Feedback und die Plugin-Empfehlungen!
    @anonym („berechtigtes Interesse“): Leider nicht (soweit mein Verständnis der Materie geht). Auftragsverarbeitung ist sowieso was anderes, da braucht der Verarbeitende gar nicht selbst einen Verarbeitungsgrund, sondern erhält ihn sozusagen im Auftrag von dem anderen. Das sind z.B. Steuerberater oder Webhoster. Das „berechtigtes Interesse“ ist dagegen immer das des ursprünglich Verarbeitenden, aber da muss immer abgewägt werden mit der Privatsphäre des Betroffenen. Für diesen Gummiparagraphen gibt es nicht viele Urteile, deswegen legen es die Unternehmen sehr frei aus. Das Bayreuther Urteil ist da allerdings schon die erste klare Ansage.

  23. Ein allgemeines Lob möchte auch ich loswerden. Solche Artikel und die anschließende Diskussion sind wichtig, sensibilisieren die Wahrnehmung, weisen auf Maßnahmen wie Blocker hin usw.
    Leider dürfte es wie immer das Zielgruppenproblem geben. Oder findet der Artikel hier doch vereinzelt Publikum, das noch gänzlich uninformiert ist und nicht nur – erschreckende – neue Details erfährt?

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